Bei der gestrigen Ministerratssitzung wurde beschlossen, dass Kinder und Ehepartner von bosnisch-herzegowinischen Staatsbürgern einreisen dürfen.
Auf Vorschlag des Sicherheitsministeriums beschloss der bosnisch-herzegowinische Ministerrat, dass die Einreisebestimmungen gelockert werden, um Familien wieder zusammenzuführen und die Interessen der Kinder zu sichern.
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Im Genauen dürfen ab nun minderjährige ausländische Staatsbürger einreisen, insofern sie sich in Begleitung ihrer Eltern bzw. ihrer Vormünder befinden und diese bosnisch-herzegowinischer Staatsbürger sind. Ebenso dürfen all jene Ausländer in das Land, deren Ehepartner bosnisch-herzegowinischer Staatsbürger ist. Die neue Verordnung ist bereits in Kraft getreten.
Die Einreise für ausländische Staatsbürger nach Bosnien-Herzegowina war bisher auf die Nachbarländer Montenegro, Kroatien und Serbien beschränkt. Ausnahmen waren Geschäftsleute oder Menschen, die nachweisen können, dass sie einen beruflichen Grund für ihre Reise nach Bosnien-Herzegowina haben.
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Ebenso war in diesem Falle ein negativer Test auf Covid-19 notwendig. Private Gründe gelten z.B. in Fällen, wenn eine naheliegende verwandte Person bestattet werden soll.