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PREISANSTIEG

Ab 1. September: Autos bis zu 2.600 Euro teurer

Die wichtigsten Tipps des ÖAMTC:

  • Erhöht sich der Preis zwischen Angebotslegung und Unterzeichnung des Kaufvertrags, ist man nicht für den Kauf verpflichtet. Da man durch ein Angebot nicht gebunden ist, kann man also frei entscheiden, ob man den höheren Preis bezahlen möchte.

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  • Preiserhöhungen nach Vertragsunterzeichnung sind ohne detaillierte Vereinbarung im Kaufvertrag unzulässig. Sie müssen nicht angenommen werden bzw. berechtigen den Kunden den Vertrag aufzulösen.
  • Aufgrund der verpflichtenden Einführung des neuen Messverfahrens WLTP locken Händler derzeit auch mit besonderen Angeboten für Tageszulassungen oder Neufahrzeuge, die noch vor dem 1. September 2018 zugelassen werden müssen. Allerdings entsprechen diese Modelle in der Regel noch nicht der aktuell strengsten Abgasnorm Euro 6d-TEMP. Diese ist erst ab 1. September 2019 für Erstzulassungen verpflichtend. Derzeit gibt es nur wenige Euro 6d-TEMP-Modelle im Handel.
  • Firmenautos mit Privatnutzung: Wenn zur Wahrung der Sachbezugsgrenze der niedrigere CO2-Wert notwendig ist, sollte dies als wesentliche Eigenschaft des Fahrzeugs im Kaufvertrag festgehalten werden. Eventuell unter Angabe der Begründung. Entspricht der Emissionswert des gelieferten Fahrzeugs nicht dem versprochenen Wert, berechtigt dies zur Änderung des Vertrags.