Die EU zwingt Smartphone-Hersteller zum Umdenken – und diesmal reichen gute Absichten allein nicht mehr aus.
Schluss mit Akkus, die sich nicht tauschen lassen: Die Europäische Union krempelt die Spielregeln für Smartphone-Hersteller grundlegend um. Neue Vorschriften sollen Mobilgeräte langlebiger machen, Reparaturen erleichtern und den wachsenden Berg an Elektroschrott eindämmen. Ab dem 18. Februar 2027 gilt für alle Hersteller, die Mobiltelefone, Tablets und ähnliche tragbare Geräte im EU-Binnenmarkt vertreiben wollen, eine klare Vorgabe: Die Akkus müssen so verbaut sein, dass Nutzerinnen und Nutzer sie selbständig und ohne großen Aufwand austauschen können. Die entsprechende Batterieverordnung läutet damit das Ende einer Ära ein, in der versiegelte Gehäuse Reparaturen oft teurer machten als den Kauf eines neuen Geräts.
Recht auf Reparatur
Hinter den neuen Regeln steckt mehr als bloßer Regulierungseifer aus Brüssel. Die Maßnahmen sind fester Bestandteil des Europäischen Green Deal und der wachsenden Bewegung rund um das sogenannte Recht auf Reparatur – mit dem übergeordneten Ziel, eine funktionierende Kreislaufwirtschaft zu etablieren, in der Ressourcen länger im Umlauf bleiben.
Die Batterieverordnung steht dabei nicht allein: Eine eigene Richtlinie zur Reparatur von Waren verpflichtet Hersteller künftig dazu, Geräte auch nach Ablauf der Garantie zu einem fairen Preis instand zu setzen. Ersatzteile wie Displays, Kameras und Ladebuchsen müssen bis zu sieben Jahre nach dem Auslaufen eines Modells verfügbar bleiben, Ersatzakkus sogar mindestens fünf Jahre lang. Hinzu kommt die Pflicht, Sicherheits- und Software-Updates über einen Zeitraum von mindestens fünf Jahren bereitzustellen – womit das vorzeitige Ableben von Geräten durch veraltete Software der Vergangenheit angehören soll.
Allerdings enthält die Verordnung eine Ausnahme, die gerade bei Premiumgeräten zunächst wenig spürbar sein dürfte. Wer einen Akku verbaut, der nach tausend Ladezyklen noch mindestens 80 Prozent seiner ursprünglichen Kapazität hält, ist von der Pflicht zur Nutzer-Selbstreparatur befreit. In solchen Fällen darf der Akkutausch auf autorisierte Fachwerkstätten beschränkt bleiben – vorausgesetzt, Ersatzteile und Werkzeug bleiben weiterhin zugänglich. Für den Großteil der Konsumentinnen und Konsumenten bedeutet das: Den Akku selbst zu wechseln bleibt bei Topmodellen vorerst keine Option.
Und genau hier liegt der Haken für alle, die sich nach den robusten Klapphandys von einst sehnen: Die großen Hersteller sind längst dabei, diese Hürde zu nehmen. Apple gibt an, dass die Akkus neuerer iPhone-Modelle – beginnend mit dem iPhone 15 – das geforderte Haltbarkeitskriterium bereits erfüllen. Samsung und Google sollen ähnliche Standards erreichen. Unabhängige Reparaturbetriebe werden gestärkt, Software-Sperren gegen Drittanbieter-Komponenten werden unterbunden, und die langfristige Verfügbarkeit von Ersatzteilen wird gesetzlich abgesichert – was Reparaturen insgesamt günstiger und zugänglicher machen soll als bisher.
Globale Strahlkraft
Obwohl die Regelungen formal nur innerhalb der EU gelten, ist ihre globale Strahlkraft kaum zu unterschätzen. Der sogenannte Brüssel-Effekt beschreibt das Phänomen, dass europäische Standards aufgrund der wirtschaftlichen Bedeutung des EU-Marktes regelmäßig zur weltweiten Norm avancieren. Für Hersteller ist es schlicht unrentabel, für verschiedene Regionen grundlegend unterschiedliche Geräteversionen zu entwickeln – also passen sie ihr globales Design an die strengsten geltenden Vorschriften an. Ein anschauliches Beispiel dafür liefert die Einführung des USB-C-Anschlusses: Nachdem die EU diesen Standard verbindlich vorgeschrieben hatte, zog der Rest der Welt rasch nach. Ähnliches wird nun auch bei den Akku- und Reparaturregeln erwartet.
Der Fokus auf den Akku ist dabei nur ein Baustein eines weitaus umfassenderen Nachhaltigkeitskonzepts. Neue Energielabels sollen Käuferinnen und Käufern künftig auf einen Blick nicht nur den Stromverbrauch, sondern auch die erwartete Akkulebensdauer und eine Reparaturbewertung des jeweiligen Geräts vermitteln. Physische Haltbarkeit wird ebenfalls stärker in den Vordergrund rücken: Sturzfestigkeit, Kratzresistenz sowie Staub- und Wasserschutz werden zu verbindlichen Anforderungen. Als besonders innovative Maßnahme gilt der geplante digitale Batteriepass, der per QR-Code abrufbar sein soll und Auskunft über die Herkunft der verwendeten Rohstoffe, den CO₂-Fußabdruck, die Leistungsdaten sowie die sachgerechte Entsorgung gibt.