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FINANZSPRITZE

Ab Jänner 2023: Familienbonus mit 500 Euro mehr pro Kind

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(FOTO: iStock/CalypsoArt)

Ab Jänner 2023 werden jene Sozialleistungen, bei denen es noch nicht so war, automatisch an die Inflation angepasst.

In Zukunft wird die die Anrechnung des Familienzeitbonus (Papa-Monat) auf einen späteren Kinderbetreuungsgeldbezug entfallen. Wenn man nach einem Papa-Monat zusätzlich Kindergeld bezieht, werden damit 700 Euro nicht mehr abgezogen. Beim Kindergeld wird die Zuverdienstgrenze beim pauschalen Kindergeld von 16.200 auf 18.000 Euro pro Jahr erhöht.

Entlastung mit 2.000 Euro pro Kind

Der Familienbonus wird auf 2.000 Euro angehoben. Geplant war diese Maßnahme zuerst 2023, im Rahmen der öko-sozialen Steuerreform, die vorgesehen hat, dass dies erst ab 2024 im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung beansprucht werden kann.

Doch aufgrund der Rekordinflation in Österreich ist die Erhöhung des Familienbonus auf 2.000 Euro bereits im September 2022 in Kraft getreten, anstatt der geplanten 1.750 Euro maximal pro Kind und Jahr. Der Bonus betrug zuvor maximal 1.500 Euro jährlich und eine Anhebung im Rahmen der öko-sozialen Steuerreform war erst später geplant.

Für die übrigen Anspruchsberechtigten gilt, dass sie als Steuerentlastung den Lohnsteuerausgleich ab 2023 für das gesamte Jahr 2022 beantragen können.

Für Minderjährige unter 18 Jahren beträgt der Familienbonus somit zukünftig bis zu 2.000 Euro pro Jahr, ab 18 Jahren wird der Betrag von 575 auf 600 Euro angehoben.