Wenn Sie demnächst umziehen wollen, sollten Sie noch bis zum 01. Juli 2023 ausharren. Denn ab dem kommenden Jahr dürfen Vermieter und Makler keine Maklerprovision mehr an die Mieter weitergeben. Denn ab dann gilt das Bestellerprinzip: wer einen Makler bestellt, muss auch die Kosten für ihn übernehmen.
Bei einem Umzug müssen viele finanzielle Probleme gelöst werden. Mitunter auch die Maklergebühr – meistens in Höhe von zwei bis drei Monatsmieten. Diese können sich Mieter ab dem kommenden Jahr sparen, denn die Regierung hat sich nun dazu entschieden das Maklergesetzes zu ändern. Am Mittwoch soll die Refrorm im Ministerrat beschlossen werden. „Wie überall sonst gilt nun auch beim Mieten: Wer bestellt, bezahlt auch. Damit entlasten wir alle Wohnungssuchenden, die bisher hohe Maklerprovisionen gezahlt hätten„, erklärt die Bundesministerin für Justiz Alma Zadić.
Jugend profitiert
„Junge Menschen in Österreich und vor allem deren Familien werden von der Novellierung des Maklergesetzes besonders profitieren. Wir haben im vergangenen Wintersemester 388.000 Studierende gehabt, davon 75.000 Erstsemestrige. Fast die Hälfte der Studierenden lebt in einem eigenen Haushalt, jeder Vierte in einer Wohngemeinschaft und nur 11 Prozent in einem Studentenheim„, betonte Staatssekretärin Claudia Plakolm bei einer gemeinsamen Pressekonferenz mit Justizministerin Alma Zadic zur Reform des Maklergesetzes schon im März. Weit mehr als 190.000 Studierende würden von dieser Reform profitieren.
Reaktion der Immobilienbranche
Am Sonntag kritisierte der Österreichische Verband der Immobilienwirtschaft (ÖVI) die anstehende Reform. Laut Georg Flödl, Präsident des ÖVI, wäre die Branche bei der Entscheidung nicht eingebunden worden. „Dieses Verständnis von Fairness ist nicht nachzuvollziehen, am Ende des Tages werden Mieter und Vermieter gleichermaßen verlieren„, ist Flödl überzeugt.
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