Schneller überweisen, sicherer bezahlen: Die Eurozone modernisiert ab 9. Oktober ihren Zahlungsverkehr mit verpflichtenden Echtzeitüberweisungen und automatischem Namensabgleich.
Ab 9. Oktober treten im Euroraum neue Regelungen für Überweisungen in Kraft. Banken müssen künftig Echtzeitüberweisungen als Standard anbieten und einen Abgleich zwischen IBAN und Empfängername durchführen. Diese Maßnahmen sollen vor allem Betrug eindämmen. Verbraucherschützer bewerten die Änderungen überwiegend positiv.
Die klassische SEPA-Zahlung (EU-Überweisungsstandard) wird durch die verpflichtende Einführung von Echtzeitüberweisungen für Transaktionen innerhalb der Eurozone praktisch abgelöst. Für diese beschleunigte Überweisungsform dürfen keine zusätzlichen Gebühren erhoben werden. Grundlage dieser Neuerungen ist die von der EU erlassene „Instant Payments Regulation“.
Die Neuerung bedeutet eine Revolution im Zahlungsverkehr: Banken müssen die Echtzeitüberweisungen rund um die Uhr verfügbar machen, wobei das überwiesene Geld innerhalb von maximal zehn Sekunden beim Empfänger gutgeschrieben werden muss. In der Praxis führt die Gebührenregelung meist zur kompletten Kostenfreiheit für Verbraucher.
Der ab 9. Oktober obligatorische IBAN-Namensabgleich soll Betrugsfälle reduzieren. Dafür wird ein dreistufiges Ampelsystem implementiert, das vor der Freigabe einer Überweisung prüft, ob Kontonummer und Name des Empfängers übereinstimmen. Bei vollständiger Übereinstimmung erfolgt eine grüne Freigabe. Bei geringfügigen Abweichungen, etwa Tippfehlern im Namen, erscheint ein gelbes Signal mit Korrekturvorschlag. Gravierende Unstimmigkeiten führen zu einer roten Warnung.
Diese automatisierte Empfängerüberprüfung wird bei jeder SEPA- und Echtzeitüberweisung durchgeführt und soll sowohl Fehlüberweisungen als auch gezielten Betrug deutlich reduzieren.
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Verbesserte Sicherheit
„Grundsätzlich ist das eine gute Geschichte, weil der Finanzbetrug im Bankbereich stark zugenommen hat“, sagt Christian Prantner, Konsumentenschutzexperte der Arbeiterkammer Wien, im Gespräch mit der APA. Bisher sei es für Betrüger einfach gewesen, Zahlungsströme umzuleiten, da IBAN und der Empfängername nicht zusammenpassen mussten – der IBAN war der einzige Kundenidentifikator. Betrüger konnten so falsche Kontodaten zusammen mit dem Namen eines legitimen Zahlungsempfängers angeben.
Die Rückabwicklung fehlerhafter Überweisungen gestaltet sich laut Prantner meist schwierig und kostspielig. Zwar können Kunden bei ihrer Bank einen Nachforschungsauftrag stellen, doch die Institute verlangen dafür zwischen 30 und 50 Euro.
Für Verbraucher sieht der AK-Experte vorwiegend Verbesserungen, da der Abgleich Fehlüberweisungen besser verhindert. „Das bringt schon eine neue Sicherheit rein.“ Gleichzeitig steigt jedoch die Eigenverantwortung der Kunden bei der korrekten Durchführung von Transaktionen.
Bei einer roten Warnmeldung empfiehlt der AK-Experte, innezuhalten und alle eingegebenen Daten sorgfältig zu überprüfen. Die Bankhaftung greift nur, wenn der Abgleich fälschlicherweise eine Übereinstimmung von Name und IBAN bestätigt hat. Beim Online-Einkauf sollten Kunden den Empfängernamen idealerweise direkt aus der Rechnung kopieren.
Die Festlegung von Überweisungslimits für jedes Konto betrachtet Prantner als weitere sinnvolle Schutzmaßnahme. Generell sollten Kunden die Systemumstellung zum Anlass nehmen, ihre Kontoeinstellungen zu überprüfen.
Risiken beachten
Die Neuerungen bergen jedoch auch Risiken. „Die Echtzeitüberweisung beschleunigt auch den Betrug“, sagte der AK-Experte. Potenziell bestehe nämlich die Gefahr, dass im Betrugsfall die Zahlungsströme sehr viel schwieriger nachzuvollziehen und das Geld damit schwerer wieder aufzuspüren ist.
Auch die zunehmende Geschwindigkeit im Zahlungsverkehr stellt für viele Verbraucher eine Herausforderung dar. „Ich sehe viele Kunden, die mit der zunehmenden Digitalisierung überfordert sind“, so Prantner. Während der Digitalisierungsdruck im Bankensektor steigt, verschwinden immer mehr Filialen. Gleichzeitig häufen sich Beschwerden über mangelnde Betreuung, da telefonisch oft kein „echter“ Berater erreichbar sei.
Die Arbeiterkammer Wien will zudem genau beobachten, ob die neuen IBAN-Abgleichsregeln mittelfristig zu höheren Gebühren im Zahlungsverkehr führen. Prantner verweist auf den AK-Bankenmonitor, der regelmäßig die Entgelte der heimischen Banken vergleicht.
Im Bereich der Betrugsbekämpfung sieht der AK-Experte weiteren Handlungsbedarf, besonders bei Phishing-Attacken (Datendiebstahl per E-Mail). Die EU arbeitet bereits an einer weiteren Verordnung – der Zahlungsdienste-Verordnung (Payment Services Regulation).
Diese soll vor allem die Haftungsbestimmungen für Banken regeln, die derzeit oft zulasten der Kunden ausfallen.