Die EU-Kommission hat am Freitag Österreich und 15 weitere Mitgliedstaaten aufgefordert, den Energiecharta-Vertrag zu verlassen. Neben der Alpenrepublik betrifft die Aufforderung auch Belgien, Bulgarien, Tschechien, Estland, Irland, Griechenland, Kroatien, Zypern, Lettland, Ungarn, Malta, Rumänien, die Slowakei, Finnland und Schweden. Die Europäische Union hatte bereits 2024 den kollektiven Austritt aus diesem umstrittenen internationalen Energieabkommen beschlossen.
Der 1998 in Kraft getretene Vertrag wurde ursprünglich geschaffen, um Investitionen in fossile Energieprojekte abzusichern, was seit Jahren Kritik von Umweltorganisationen hervorruft. Besonders problematisch: Das Abkommen ermöglicht Investoren, Staaten vor internationalen Schiedsgerichten zu verklagen.
Brüssels Begründung
Brüssel begründet sein Vorgehen mit der ausschließlichen Zuständigkeit der Europäischen Union für Handels- und Investitionsfragen. Die Kommission, die in dieser Angelegenheit nun formelle Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet hat, argumentiert, dass die Mitgliedstaaten in diesem Bereich nur tätig werden dürfen, wenn sie dazu von der Union ausdrücklich ermächtigt wurden.
Weitere Mahnschreiben
Für Österreich kamen am Freitag weitere unangenehme Nachrichten aus Brüssel hinzu. Die Republik sieht sich mit einer ganzen Reihe zusätzlicher Mahnschreiben konfrontiert, die mangelhafte oder fehlende Umsetzung von EU-Recht betreffen.
Die Beanstandungen umfassen ein breites Spektrum: von Berichtspflichten bei Lebensmitteln und Lebensmittelzutaten über Regelungen zu Geräuschemissionen im Freien, Patientenrechten und Funkanlagen bis hin zur Richtlinie über Fernabsatzverträge für Finanzdienstleistungen.
Weitere Kritikpunkte betreffen die Umsetzung der Richtlinien zu Verbraucherkreditverträgen und Hypothekarkrediten, die Methanverordnung, Bestimmungen zu intelligenten Verkehrssystemen, Asbestschutzvorschriften, haushaltspolitische Rahmenrichtlinien sowie aktualisierte Kennzeichnungsvorschriften für Honig, Fruchtsäfte, Konfitüren und Trockenmilch.
Sollte Österreich die beanstandeten Mängel nicht beheben, kann die Kommission den Fall vor den Europäischen Gerichtshof bringen.
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