Trotz dokumentierter Unverträglichkeit erhielt eine 83-Jährige wochenlang das falsche Medikament. Die Salzburger Klinik zeigte sich nach dem Tod der Patientin selbst an.
Eine 83-jährige Patientin verstarb in Salzburg nach einer folgenschweren Medikamentenverwechslung. Die Frau war mit einem Oberschenkelhalsbruch in die Christian-Doppler-Klinik eingeliefert und operiert worden. Anschließend erhielten sie die behandelnden Ärzte über mehrere Wochen das Schmerzmittel Novalgin (Metamizol) – obwohl eine dokumentierte Unverträglichkeit vorlag. Ihr Gesundheitszustand verschlechterte sich kontinuierlich, bis die Fehlmedikation entdeckt wurde. Kurz nach dem Absetzen des Medikaments verstarb die Patientin, wie die Salzburger Nachrichten berichten.
Die Justiz hat inzwischen Ermittlungen wegen fahrlässiger Tötung aufgenommen. Bemerkenswert ist, dass die Klinik selbst den Vorfall bei den Behörden meldete und eine Selbstanzeige erstattete. Ein gerichtsmedizinisches Gutachten bestätigte laut dem Anwalt der Hinterbliebenen, Stefan Rieder, den kausalen Zusammenhang zwischen der Novalgin-Verabreichung und dem Tod der Patientin. Der Jurist stuft den Fall in seiner Einschätzung gegenüber den SN sogar als grob fahrlässige Tötung ein.
Fatale Medikamentengabe
Der medizinische Fehler ereignete sich auf der geriatrischen Station (Altersmedizin) der Salzburger Christian-Doppler-Klinik. Nach ihrer Operation am 30. Dezember erhielt die Seniorin vom 4. Februar bis zum 14. März das für sie unverträgliche Schmerzmittel – insgesamt 39 Tage lang. Sechs Tage nach dem Absetzen verstarb sie. Zwei Oberärzte hatten die Medikation trotz eines entsprechenden Vermerks im Medikamentenblatt angeordnet. Auch dem Pflegepersonal – etwa 15 Mitarbeitern – war die fehlerhafte Verabreichung nicht aufgefallen.
Metamizol kann bei Unverträglichkeit schwere Nebenwirkungen auslösen, darunter lebensbedrohliche Blutbildveränderungen wie Agranulozytose – ein drastischer Abfall der weißen Blutkörperchen, der das Immunsystem lahmlegt. Besonders ältere Patienten sind gefährdet.
⇢ Tödliche Zwangsmaßnahme: Psychiatriepatient wird gefesselt und stirbt
Staatsanwaltschaft ermittelt
Die Staatsanwaltschaft Salzburg ermittelt aktuell gegen die beiden Oberärzte wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung. Das Verfahren läuft noch, konkrete Termine für Verhandlungen stehen nicht fest. In Österreich gilt die Selbstanzeige einer Klinik als Zeichen für Transparenz und ermöglicht eine unabhängige Untersuchung durch die Justiz.
Klinik reagiert
Die Salzburger Landeskliniken haben der Familie ihr Beileid ausgesprochen und betont, dass solche Vorfälle auch für das Klinikpersonal eine erhebliche Belastung darstellen. Man habe den Fall bewusst an die zuständigen Behörden weitergeleitet, damit Polizei und Justiz die genauen Umstände untersuchen können.
Als Konsequenz aus dem Vorfall wurden in der Klinik verstärkte Sicherheitsmaßnahmen implementiert. Dazu zählen eine Ausweitung des Vier-Augen-Prinzips sowie die Einführung einer elektronischen Patientenkurve.
Diese soll durch automatische Warnhinweise künftig verhindern, dass Patienten Medikamente erhalten, gegen die sie Unverträglichkeiten aufweisen.