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Hitzefrei

AK fordert verbindliche Hitzeschutz-Regeln für Arbeitnehmer

AK fordert verbindliche Hitzeschutz-Regeln für Arbeitnehmer
(Symbolbild FOTO: iStock)
2 Min. Lesezeit |

Hitzefrei nur für Kinder? Arbeiterkammer und Mediziner fordern nun verbindliche Schutzregeln – auch für Büros und Fabrikshallen.

Angesichts steigender Temperaturen drängt die Arbeiterkammer auf verbindliche gesetzliche Schutzgrenzen für Beschäftigte bei Hitze. Bei einer gemeinsamen Pressekonferenz von AK und MedUni Wien am Montag wurde eine Studie vorgestellt, die medizinisch abgesicherte Richtwerte für maximale Arbeitszeiten sowie notwendige Pausen bei hohen Temperaturen definieren soll. Die Lufttemperatur allein sei als Bemessungsgrundlage nicht ausreichend.

Hitzestress ist kein Spaß, aber nach wie vor aus meiner Sicht extrem unterschätzt“, betonte Hans-Peter Hutter, Umweltmediziner an der MedUni Wien. Parameter wie Luftfeuchtigkeit, Sonneneinstrahlung und die tatsächliche körperliche Beanspruchung durch die jeweilige Tätigkeit müssten verpflichtend in die Bewertung einfließen. Erreiche die Körperkerntemperatur 38,5 Grad, sei die Arbeit ausnahmslos und unverzüglich zu unterbrechen, so der Mediziner.

Bereits ab einer Lufttemperatur von 27 Grad nehme die kognitive Leistungsfähigkeit ab, ab 30 Grad erhöhe sich das Unfallrisiko um sieben Prozent.

Forderungen der AK

Ines Stilling, Bereichsleiterin Soziales der AK Wien, leitete aus diesen wissenschaftlichen Erkenntnissen die Forderung nach gesetzlich verankerten Belastungsobergrenzen ab, die bei einer Gefährdung der Gesundheit auch ein echtes „Hitzefrei“ ermöglichen sollen – also verpflichtende Abkühlungspausen. Darüber hinaus seien verbindliche Regelungen für Arbeitsräume in Gebäuden unerlässlich. „Wir haben jetzt sehr oft über Baustellen gesprochen, aber wir wissen, ganz, ganz viele Menschen arbeiten in Büros, in Fabrikshallen und in anderen Räumlichkeiten, wo es durchaus auch zu extremen Hitzebelastungen kommt“, sagte Stilling.

Die seit Jahresbeginn in Kraft befindliche Hitzeschutzverordnung erfasse bislang vorrangig Tätigkeiten unter freiem Himmel. Stilling sprach sich überdies für den verpflichtenden Einsatz wissenschaftlicher Messinstrumente in den Betrieben sowie für eine intensivierte Kontrolltätigkeit der Arbeitsinspektion aus. Dies sei auch im Hinblick auf die Prävention des UV-bedingten weißen Hautkrebses geboten, der im ersten Jahr seiner Anerkennung als Berufskrankheit bereits in 51 Fällen gemeldet worden sei.

ÖGB-Rückendeckung

Rückendeckung erhielten AK und MedUni Wien vom Österreichischen Gewerkschaftsbund. Anlässlich des Hitzeaktionstags wies Dinah Djalinous-Glatz, Expertin für Arbeitnehmerschutz, auf eine wachsende Hitzebelastung in Innenräumen hin – darunter Krankenhäuser, Pflegeheime, Schulen und Werkshallen. Was für Außenarbeitsplätze bereits gelte, müsse künftig ebenso für Innenräume verbindlich sein, so die Gewerkschaft.

Der ÖGB startete in diesem Zusammenhang eine branchenübergreifende Online-Umfrage zur aktuellen Hitzebelastung am Arbeitsplatz.

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KO KOSMO-Redaktion
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