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STRENGE REGELN

Altenpflegerin geht „zu früh“ zur Arbeit und muss jetzt zahlen

STRAFE_PFLEGE
(FOTO: iStock)

In der Coronazeit leisten Pfleger eine tolle Leistung. Unter Dauerstress und sich dabei selbst der Gefahr einer Infektion auszusetzen, geht das Personal für die Bedürftigen an ihre Grenzen. Umso empörender ist es, dass eine Pflegerin im Altersheim eine saftige Strafe zahlen musste, weil sie früher zur Arbeit ging.

Der jüngste Vorfall ist einfach unglaublich. In Stuttgart musste eine Pflegerin nach eigener Aussage satte 340 Euro Bußgeld zahlen, weil sie kurz vor Ende der nächtlichen Ausgangssperre früh morgens zur Arbeitsstelle ging.

Kein Passierschein:
Nur zehn Minuten soll die Frau aus Deutschland die Ausgangssperre missachtet haben, berichten die „Stuttgarter Nachrichten“. Die Corona-Maßnahme gilt in Baden-Württemberg von 20 Uhr bis 5 Uhr morgens. Als die Pflegerin gegen 4.50 Uhr ihr Haus verließ, um zum Altersheim zu gehen, sei sie von den Beamten kontrolliert worden. Sie bekam drei Woche später ein Schreiben der Stadt zugeschickt, wo drinnen steht, dass sie keinen Passierschein hatte. Deswegen sei sie aufgefordert worden, wegen Regelbruch eine Geldstrafe von 340 Euro zu zahlen.

Die Pflegerin sagte gegenüber der Zeitung: „Ich mag keine Hektik“. In der Zeit von Ausgangssperren, nützte ihr das nicht viel, denn die Polizeibeamten akzeptierte dies nicht. Weiteres soll ihr Arbeitgeber soll zurückhaltend auf die Strafe reagiert und sie gebeten habe, daraus kein großes Drama zu machen.

„Der Fall bewegt mich“:
Auch das Innenministerium des Landes hat von dem Vorfall erfahren und reagiert verärgert. Wilfried Klenk, der Staatssekretär im baden-württembergischen Innenministerium, hat laut „Stuttgarter Zeitung“ eine lange behördliche Aufklärung angeboten. „Der Fall bewegt mich“, sagte Klenk gestern. Die Familie wolle sich jedoch nicht weiter zum Ereignis äußern. „Wir möchten die Sache auf sich beruhen lassen“, erklärte der Vater der in Ausbildung befindlichen volljährigen Altenpflegerin.

Es bleibt offen, wieso sei nach eigener Aussage mit einer Strafe über dem Regelsatz von 75 Euro belangt worden ist. Die Zeitung vermutet, dass vielleicht weitere Tatbestände zu einer höheren Strafe führten. Die Polizei gehe generell „mit Augenmaß“ bei Kontrollen vor, sagte Klenk.