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AMS: Diese Regeln kommen auf Arbeitslose zu

Symbolbild (FOTO: iStockphoto, Google Maps-Screenshot)

Beim Arbeitsamt als arbeitssuchend anmelden, Jobausschreiben suchen und Bewerbungen schreiben, Formulare einreichen – die Schritte zum AMS ist mit Vielem verbunden. Das sind die wichtigsten Punkte, die Ihr wissen müsst.

Die Auswirkungen der Pandemie haben schon viele Arbeitsplätze eliminiert. Vor allem junge Menschen sind gefährdet. Diese könnten Schwierigkeiten bekommen, den Berufseinstieg zu schaffen. Insgesamt waren mit Ende Jänner rund 535.470 Menschen beim AMS arbeitslos gemeldet oder befinden sich in Schulung, rund 115.000 arbeitslose Personen verloren dabei durch Corona ihre Arbeit. Weitere rund 470.000 Menschen befinden sich in Kurzarbeit.

Nicht nur für Arbeitslose ist die Panemdie eine große Herausforderung, sondern auch für die AMS-Berater. Die Betroffenen müssen einiges beachten, damit sie Arbeitslosengeld in Anspruch nehmen können. Wer die Regeln nicht befolgt, muss Konsequenzen tragen, wie etwa Kürzung oder Sperre der Auszahlungen. Das sagen die Experten dazu: Der größte Fehler ist, sich nicht zu melden und den Lohnausfall selbst zu tragen. Ein Bescheid geben am ersten Tag der Arbeitslosigkeit ist unbedingt erforderlich.

1. Schnellstmöglich Dokumente auf Vordermann bringen:
Wer seinen Wohnsitz in Österreich hat, kann sich arbeitslos melden. Dies gilt auch, wenn man den Tag kennt, an dem das Arbeitsverhältnis beendet wird. In die nächstgelegene AMS-Stelle soll man nur erscheinen, wer ein Termin mit einem Berater ausgemacht wurde. Die übrige Kommunikation kann online über das eAMS-Konto oder telefonisch über die AMS-Hotlines der Bundesländer geführt werden. Eine Meldung kann auch online oder per E-Mail an die zuständige AMS-Geschäftsstelle gesendet werden, so AMS.

„Bis auf weiteres finden weder die Erstinfoveranstaltungen für neue Kundinnen und Kunden noch die Erstinfoveranstaltungen zum Thema Wiedereinstieg statt“, schreibt die AMS-Seite. Arbeitslose werden darauf hingewiesen, sich über die aktuellen Entwicklungen selbst zu informieren und bei Änderungen umgehend zu reagieren.

2. Spätestens am ersten Tag reagieren:
Bei der Meldung, dass man arbeitslos ist, muss man Name, die Sozialversicherungsnummer, die vollständige Adresse, der bisherige Beruf und der Zeitraum der letzten Beschäftigung, sowie Telefonnummer und Mail-Adresse ausfüllen. Wer sich zwar am ersten Tag arbeitslos meldet, die Daten aber nicht vollständig angibt, riskiert Verzögerungen oder Ausfälle bei Geldleistungen und bei der Kranken- und Pensionsversicherung.

Danach berät das AMS die Arbeitslosen und bespricht mit ihnen die berufliche Situation, die Ziele, die Ausbildung, und die bestehenden Chancen. Zudem werden Fristen und Termine festgelegt. Geraten wird schon vor der ersten Betreuung selbst aktiv zu suchen und sich bei potentiellen Arbeitgebern zu bewerben.

Auf der nächsten Seite folgen weitere AMS-Schritte.