Eine alarmierende Entwicklung auf dem Wohnungsmarkt: Die Privatisierung einst gemeinnütziger Wohnungen treibt die Mietpreise in die Höhe. Die Arbeiterkammer schlägt Alarm.
Der Verkauf und die Privatisierung von ehemals gemeinnützigem Wohnraum in Österreich haben zu einer erheblichen Erhöhung der Mietkosten geführt, was insbesondere die Arbeiterkammer alarmiert. Diese Entwicklung droht, den Zugang zu leistbarem Wohnraum für viele Menschen zu erschweren und ehemals sozial orientierte Wohnungen in lukrative Spekulationsobjekte zu verwandeln.
Bereits im Jahr 2004 wurden in Österreich 60.000 Wohnungen, die zuvor im Bundesbesitz waren, verkauft. Zu den betroffenen Wohnbaugesellschaften gehörten unter anderem BUWOG, WAG Linz, ESG Villach und EBS Linz. In den Jahren 2012 bis 2015 folgte die Privatisierung von über 3.000 Genossenschaftswohnungen der Gesellschaften Gesfö, Riedenhof und Pannonia.
Ein zentrales Problem besteht darin, dass viele Mieter nicht darüber informiert sind, dass sowohl die ehemals gemeinnützigen Wohnbaugesellschaften als auch deren neue Eigentümer weiterhin verpflichtet sind, die Wohnungen gemäß dem Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz (WGG) zu vermieten. Dieses Gesetz sieht vor, dass die Mieten gedeckelt bleiben müssen, wobei derzeit eine Grundmiete von 4,38 Euro pro Quadratmeter zulässig ist, zuzüglich Betriebskosten und Umsatzsteuer.
Walter Rosifka von der Arbeiterkammer betont, dass diese Regelungen jedoch häufig missachtet werden. Eine Ausnahme bildet der Verkauf von Wohnungen an Mieter, bei dem der höhere Richtwert verlangt werden darf.
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Höhere Mietkosten
Eine aktuelle Studie von wohnbund:consult im Auftrag der Arbeiterkammer hat die Mietverhältnisse in Graz und Wien untersucht. Die Ergebnisse zeigen, dass Mieter, die von neuen privaten Eigentümern gemietet haben, deutlich höhere Mietkosten tragen müssen. Für eine Wohnung mit einer Fläche von 61 bis 70 Quadratmetern zahlen sie im Durchschnitt 1.100 Euro brutto, während Mieter, die direkt von den Wohnungsunternehmen mieten, im Schnitt 590 Euro brutto zahlen.
Um Mieter vor überhöhten Mieten zu schützen, fordert Walter Rosifka ein verbindliches „Pickerl“ für WGG-Wohnungen. Seit 2019 gibt es zwar bereits ein „Pickerl light“, jedoch wird ein stärkerer Schutz im Grundbuch benötigt, um klar zu kennzeichnen, dass es sich um gemeinnützige Wohnungen handelt und welcher Mietzins zulässig ist. Zusätzlich werden Sanktionen gegen Mietwucher und ein Ende der Befristungen in Mietverträgen gefordert, da diese die Mieten in die Höhe treiben und Mieter in eine erpressbare Lage bringen können.
„Denn Befristungen sind Preistreiber und machen Mieter erpressbar“, erklärt Rosifka.
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