In Wien startet das Berufungsverfahren gegen Ex-Finanzminister Grasser. Im Fokus: der umstrittene Verkauf von Bundeswohnungen und mutmaßliche Korruption.
Am Obersten Gerichtshof (OGH) in Wien beginnt das Berufungsverfahren gegen den ehemaligen Finanzminister Karl-Heinz Grasser, der zuvor wegen Korruption zu acht Jahren Haft verurteilt wurde. Im Mittelpunkt steht der Verkauf von 60.000 Bundeswohnungen, ein Geschäft, das im Jahr 2001 für Aufsehen sorgte, als es für 961 Millionen Euro an ein Konsortium rund um die Immofinanz verkauft wurde. Diese Privatisierung wird nun erneut unter die Lupe genommen, nachdem bekannt wurde, dass verdeckte Provisionsabsprachen in Höhe von 9,6 Millionen Euro stattgefunden haben sollen.
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Beteiligte und Vorwürfe
Neben Grasser sind auch andere prominente Figuren wie der Ex-FPÖ-Generalsekretär Walter Meischberger und der Lobbyist Peter Hochegger involviert, die ebenfalls gegen ihre Verurteilungen Berufung eingelegt haben. Der Richtersenat unter Vorsitz von Christa Hetlinger wird die Vorwürfe und die bisherige Verfahrensgeschichte erneut beleuchten, während die Verteidiger ihre Rechtsmittel vortragen. Die Generalprokuratur wird ebenfalls Stellung nehmen, bevor die Angeklagten die Möglichkeit erhalten, persönliche Schlussworte zu äußern.
Grasser selbst erschien wortkarg und vermied es, sich gegenüber den Medien zu äußern. Sein Anwalt Manfred Ainedter zeigte sich ebenfalls zurückhaltend. Die Verteidigung kritisiert das Urteil als „politisch motiviert“ und plant, wegen der langen Verfahrensdauer den Europäischen Gerichtshof anzurufen. Diese Verzögerungen sind jedoch auch auf die zahlreichen Rechtsmittel zurückzuführen, die von den Anwälten eingereicht wurden.
Insider-Informationen
Im Hintergrund der Causa stehen schwere Vorwürfe gegen Grasser. Ihm wird vorgeworfen, Insider-Informationen an seine Freunde weitergegeben zu haben, um ihnen einen Vorteil beim Bieterwettbewerb um die Bundeswohnungen zu verschaffen. Diese Vorwürfe bestreitet Grasser vehement, doch der Lobbyist Hochegger belastet ihn schwer und behauptet, Grasser habe an einem Tatplan gearbeitet, um sich illegal zu bereichern.
Das Verfahren beim OGH könnte bis zu vier Tage dauern, wobei auch eine frühere Entscheidung möglich ist. Die Richterin Daniela Setz-Hummel wird die bisherigen Entwicklungen des Falls zusammenfassen, bevor die entscheidenden Anhörungen beginnen.
Der Ausgang des Verfahrens bleibt abzuwarten, während die Öffentlichkeit gespannt auf die nächsten Schritte in diesem langwierigen und komplexen Fall blickt.
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