Weil er zu viele Medikamente verschreibt, drohen einem niedersächsischen Hautarzt massive Rückforderungen. Die Existenz seiner Praxis steht auf dem Spiel.
Bernd Brinker, ein Hautarzt aus Weener, steht vor erheblichen finanziellen Schwierigkeiten. Die Niedersächsische Prüfungsstelle hat ihm eine Regressandrohung zugestellt, da seine Medikamentenverordnungen den Fachgruppendurchschnitt um 60 Prozent übersteigen. Für den Mediziner, der zahlreiche Patienten betreut, könnte dies existenzbedrohende Folgen haben.
Die Kontrollinstanz in Hannover prüft routinemäßig, ob Vertragsärzte wirtschaftlich arbeiten. Bei Brinker stellten die Prüfer fest, dass seine Verschreibungspraxis deutlich über dem Durchschnitt liegt. Bereits ab einer Überschreitung von 50 Prozent des Fachgruppendurchschnitts können Regressandrohungen ausgesprochen werden. Die Aussichten für den Hautarzt sind alarmierend: In den kommenden Jahren 2024 und 2025 könnten die finanziellen Rückforderungen sogar noch höher ausfallen.
Rechtliche Verteidigungsmöglichkeiten
Betroffene Ärzte haben jedoch die Möglichkeit, gegen Regressforderungen vorzugehen. Praxisbesonderheiten können geltend gemacht werden, um die Rückforderungen abzuwehren. Dazu zählen regionale Faktoren wie ein Mangel an Fachärzten in der Umgebung oder eine überdurchschnittlich hohe Anzahl chronisch kranker Patienten.
Kritik am System
Auch die Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen sieht die Regelung kritisch und fordert die vollständige Abschaffung solcher Arzneimittelregresse (Rückforderungen von Medikamentenkosten). Die Vereinigung bietet betroffenen Ärzten Beratung und Unterstützung an, insbesondere wenn regionale Besonderheiten die erhöhten Verordnungszahlen rechtfertigen.
Versorgungsrisiko
Der betroffene Mediziner macht deutlich, welche Konsequenzen die Regressforderungen für seine Praxis hätten: „Das wäre ein massiver Einschnitt in unsere betriebswirtschaftliche Situation.“ Brinker befürchtet, dass er künftig weniger Medikamente verschreiben und Patienten mit kostenintensiven Behandlungen an Kliniken überweisen müsste. Dies würde die Kosten nicht reduzieren, sondern lediglich verlagern – und möglicherweise sogar steigern.
Besonders besorgniserregend ist die potenzielle Auswirkung auf die medizinische Versorgung in der Region, wenn Hautärzte aufgrund finanzieller Risiken ihre Verordnungspraxis einschränken müssen.