Vorarlbergs Regierung beschließt Sanktionen für integrationsunwillige Asylwerber – und sorgt mit dem Verfahren für einen Sturm der Entrüstung im Landtag.
Die schwarz-blaue Landesregierung in Vorarlberg hat am Donnerstagabend neue Sanktionsmöglichkeiten für Asylwerber beschlossen. Der sogenannte „Vorarlberg Kodex“ sieht vor, dass ab Herbst das Taschengeld von Asylwerbern um die Hälfte – auf 20 Euro – gekürzt werden kann, wenn sie Integrationsmaßnahmen wie Deutsch- und Wertekurse oder gemeinnützige Arbeit verweigern. Bemerkenswert an dem Beschluss ist, dass er ohne vorherige Zuweisung in den zuständigen Ausschuss erfolgte.
Die Regierungsparteien ÖVP und FPÖ verteidigen die Rechtmäßigkeit ihres Vorgehens und verweisen auf die erreichte Zwei-Drittel-Mehrheit, die den Beschluss rechtlich absichert. Landeshauptmann Markus Wallner (ÖVP) zeigte sich zuversichtlich, dass nur in wenigen Fällen tatsächlich Sanktionen verhängt werden müssten. Er verwies darauf, dass seit der Einführung des Kodex am 1. Juni 2024 mehr als 99 Prozent aller Asylwerberinnen und Asylwerber die Vereinbarung unterschrieben hätten.
Heftige Oppositionskritik
Die Oppositionsparteien reagierten mit heftiger Kritik auf das Vorgehen der Landesregierung. SPÖ-Klubobmann Mario Leiter verwies auf Bedenken des Verfassungsdienstes des Bundeskanzleramtes und warf der Regierung vor, mit den geplanten Kürzungen der Sozialleistungen einen Verfassungsbruch zu riskieren. „Vorbei am Ausschuss. Meine Damen und Herren, schaffen sie die Ausschüsse ab, wenn sie sie nicht mehr brauchen“, kritisierte Leiter das Verfahren.
Er bezeichnete es als „Tabubruch im Vorarlberger Landtag, ein derart tiefgreifendes und auch noch potenziell verfassungsfeindliches Gesetz im Eilverfahren durchzupeitschen“. Auch NEOS-Vertreterin Fabienne Lackner schloss sich der Kritik an und bemängelte den Umgang mit dem Landtag: „Es ist wirklich kein sauberer Umgang mit diesem hohen Haus, das geht wirklich nicht“.
Rechtliche Bedenken
Die von der Opposition angeführten Bedenken des Verfassungsdienstes im Bundeskanzleramt haben tatsächlich Substanz. Experten äußerten erhebliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Taschengeldkürzungen und verwiesen auf mögliche Verstöße gegen Menschenrechte. Die Landesregierung hält dem entgegen, dass die Maßnahme auf einer klaren gesetzlichen Grundlage basiere und mit den Grundsätzen von Rechten und Pflichten im Integrationsprozess vereinbar sei.
Neben dem Inhalt der Maßnahmen wird vor allem das Verfahren kritisiert. Laut NEOS und SPÖ stellt das Vorgehen ohne vorherige Ausschussbehandlung einen Bruch parlamentarischer Gepflogenheiten dar und untergräbt die demokratische Kontrolle. Die Landesregierung beruft sich hingegen auf die formale Rechtmäßigkeit des beschleunigten Verfahrens und die erreichte Zwei-Drittel-Mehrheit im Landtag.
Politische Vorgeschichte
Interessant ist die Vorgeschichte des „Vorarlberg Kodex“: Ursprünglich wurde er noch von der vorherigen schwarz-grünen Landesregierung auf den Weg gebracht. Unter der aktuellen Koalition aus ÖVP und FPÖ folgen nun die Sanktionsmechanismen. Die Opposition kritisierte neben dem Inhalt der Maßnahme vor allem das Verfahren.
Laut SPÖ sei „noch gravierender als der Inhalt“ die „Art und Weise“, wie der Beschluss durch das Landesparlament gebracht wurde.