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Asylreform

Asyl-Karte kommt: Alkohol verboten, Arbeitspflicht eingeführt

Asyl-Karte kommt: Alkohol verboten, Arbeitspflicht eingeführt
(FOTO: iStock)
2 Min. Lesezeit |

Österreich stellt um: Die neue Sachleistungskarte für Asylwerber kommt. Mit strengen Regeln und begrenzten Einsatzmöglichkeiten startet das System zunächst in acht Bundesunterkünften.

Ab Mitte Juli wird in acht österreichischen Bundesunterkünften die neue Sachleistungskarte für Asylwerber eingeführt. Das im Format einer Bankomatkarte konzipierte Zahlungsmittel ersetzt teilweise die bisherigen Bargeldleistungen und dient ausschließlich dem Erwerb von Lebensmitteln und Getränken sowie für Apothekenbesuche. Innenminister Gerhard Karner hatte dieses Vorhaben bereits im Vorjahr als bedeutende Neuerung in der österreichischen Asylpolitik angekündigt. Die Karte unterliegt klaren Nutzungsbeschränkungen – Alkoholkäufe, Glücksspiel und Überweisungen ins Ausland sind technisch unterbunden.

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Nutzung und Beiträge

Andreas Achreiner, Leiter der Bundesbetreuungsagentur (BBU), erläuterte im Ö1-Interview den Verwendungszweck: „Sie können mit der Sachleistungskarte ihre Lebensmittel und Getränke kaufen, oder damit in eine Apotheke gehen.“ Das System sieht vor, dass monatlich 40 Euro Taschengeld sowie ein sogenannter Anerkennungsbeitrag für gemeinnützige Tätigkeiten auf die Karte gebucht werden. Dieser Beitrag ist auf maximal 110 Euro pro Monat begrenzt. Wer die vorgesehenen zehn Stunden gemeinnütziger Arbeit monatlich nicht leistet, muss mit einer Kürzung des Taschengeldes rechnen.

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Regionale Unterschiede

Die Maßnahme betrifft zunächst lediglich die acht Unterkünfte in Bundesverwaltung mit insgesamt 1.016 Personen. Da die Versorgung von Asylwerbern grundsätzlich in den Kompetenzbereich der Länder fällt, entsteht ein uneinheitliches Bild bei der Umsetzung: Während die schwarz-blau regierten Bundesländer Oberösterreich, Salzburg und Steiermark das neue Kartensystem übernehmen, setzen andere Länder entweder auf eigene Kartenmodelle oder halten an der Bargeldauszahlung fest.

Ziele der Maßnahme

Die Bundesregierung begründet die Einführung der Sachleistungskarte mit dem Ziel, Missbrauch zu verhindern und Bargeldüberweisungen ins Ausland zu reduzieren. Durch die technischen Sperren bei der Kartennutzung soll sichergestellt werden, dass die staatlichen Unterstützungsleistungen ausschließlich für den vorgesehenen Zweck verwendet werden. Die strikten Beschränkungen auf Lebensmittel, alkoholfreie Getränke und Apothekenbesuche sollen gewährleisten, dass die Grundversorgung der Asylwerber gesichert ist, während gleichzeitig die Verwendung für andere Zwecke unterbunden wird.

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KO KOSMO-Redaktion
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