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Ernstfall Blackout

Auftrag an Schulen: Notfallpläne für Blackout

FOTO: iStock/ Evgen_Prozhyrko

Notfallpläne im Falle eines Blackouts sollen nun von den heimischen Schulen erstellt bzw. überarbeitet werden. In einem Rundschreiben wurde von dem Bildungsministerium den Bildungsdirektionen ein „Denkleitfaden“ übermittelt, welche an die Direktorinnen und Direktoren weitergeleitet werden. Man solle sich präventiv mit einem längeren Stromausfall auseinandersetzen.

Darin wird festgestellt, dass es dazu keine einheitlichen Vorgaben geben könne, denn zu unterschiedlich seien die regionalen und lokalen Bedingungen bzw. das Alter der betreuten Schüler:innen. Die Schulen werden jedoch explizit dazu aufgefordert, sich auf so eine Situation am jeweiligen Standort vorzubereiten.

Damit sollen Schulen etwa genau darüber Bescheid wissen, wer im Ernstfall die zuständige behördliche Einsatzleitung ist und wie diese auch bei einem Ausfall der Telekommunikationssysteme erreicht werden kann. Zudem sollten Eltern im Vorhinein über die Vorgangsweise bei einem Blackout informiert werden, und organisiert werden wie nicht abgeholte Kinder nach Hause gebracht werden können. Konkret soll auch geplant werden, wer Informationen von Klasse zu Klasse trägt und wer zur Beaufsichtigung der Schule vor Ort bleiben kann.

Taschenlampen, Wasservorräte und batteriebetriebene Radios

Ein bedeutender Punkt ist auch die Organisation von genügend Taschenlampen, Wasservorräten und batteriebetriebene Radios bzw. Kurbelradios. Klassenlisten, Kontakt- und Erreichbarkeitslisten sollen außerdem immer in ausgedruckter Form bereitliegen. Dazu sollen passende Räume, in denen es auch bei ausgefallener Heizung länger warm bleibt, im Vorhinein identifiziert werden.

Anweisungen über das Radio

Die Schulen sollen im Fall eines Blackouts auf weitere Anweisungen über das Radio warten und sämtliche Entscheidungen in einem Logbuch dokumentieren. Die Lifte sind akut auf eingeschlossene Personen zu überprüfen und (wenn möglich im Freien) sollten Plätze zur Verrichtung der Notdurft organisiert werden.

Schüler dürfen nicht vorzeitig heimgeschickt werden

Die Klassen dürfen das Schulgebäude nicht verlassen und der Unterricht soll, wenn möglich, fortgesetzt oder die Zeit mit anderen Aktivitäten zur Beschäftigung der Kinder überbrückt werden. Schüler:innen sollen nicht vorzeitig nach Hause geschickt werden, wie genau dies nach dem Unterrichtsschluss bzw. Betreuungsende passiert, richtet sich nach den vorab einzuholenden Anweisungen der Eltern für diesen Notfall. Dabei müsse man aber bedenken, dass der öffentliche Verkehr nicht funktioniert und Eltern selbst feststecken könnten.

Wenn alle Kinder abgeholt bzw. nach Hause gebracht worden sind, ist schließlich das Schulgebäude zu sichern. Im Rundschreiben anbei sind außerdem Musterbriefe für Eltern, Checklisten und Musterinfos für Lehrer:innen enthalten.