Start Aktuelle Ausgabe
KOLUMNE

Auslandsurlaub in Zeiten von COVID-19

Auslandsurlaub in Zeiten von COVID-19 (FOTO: iStock, zVg.)

Dr. Davorka Čeović, Partnerin bei der NMC Rechtsanwälte OG wird sich von nun an regelmäßig für KOSMO in ihrer Kolumne zu verschiedenen Rechtsthemen äußern. Diesmal geht es darum, welche arbeitsrechtliche Folgen einen Auslandsurlaub für Arbeitnehmer haben könnte.

Österreich hat seine Grenzen geöffnet. Trotzdem besteht bei Auslandsreisen ein erhöhtes Sicherheitsrisiko. Der Außenminister hat für die meisten Länder entweder das Sicherheitsrisiko auf die Stufe 4 gesetzt oder eine Reisewarnung ausgesprochen.

Kehrt ein Arbeitnehmer aus einem Land, für welches ein höheres Sicherheitsrisiko besteht oder es eine Reisewarnung gibt, mit COVID-19 infiziert oder mit dem Verdacht einer COVID-19-Infizierung zurück, so kann dies für den Arbeitnehmer schwerwiegende arbeitsrechtliche Konsequenzen haben. Hat der Arbeitnehmer im Urlaub vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt und ist er dadurch an COVID-19 erkrankt, vertritt die herrschende Lehre die Auffassung, dass der Arbeitgeber kein Entgelt schuldet. Zum Entfall des Anspruchs auf Entgeltfortzahlung können unter Umständen auch der Verlust des Arbeitsplatzes und eine Schadenersatzforderung des Arbeitgebers gegenüber dem Arbeitnehmer kommen, wenn z.B. der Arbeitnehmer für längere Zeit ausfällt und dadurch dem Arbeitgeber ein Schaden entsteht.

Um etwaige arbeitsrechtliche Nachteile auszuschließen, ist es ratsam, sich noch vor dem Urlaub zu erkundigen, ob für das jeweilige Urlaubsland ein erhöhtes Sicherheitsrisiko besteht oder es eine Reisewarnung gibt. Zudem sollte man auch im Ausland geeignete Schutzmaßnahmen treffen und zumindest die gleichen Regeln wie in Österreich befolgen, um die Ansteckung mit COVID-19 zu vermeiden. Die wichtigsten drei Regeln lauten: sich gründlich die Hände zu waschen, mindestens 1 m Abstand zu halten und Mund-Nasen-Schutz zu tragen.

Kontakt
Taborstaße 11B, 1020 Wien
Telefon: +43 1 2350342
Fax: +43 1 235034210
Mobiltelefon der Kanzlei: +43 660 2350341
E-Mail: office@nmc-anwaelte.at
Web: www.nmc-anwaelte.at