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COVID-19

Außenministerium: Sofortige Reisewarnung für Kroatien

(FOTOS: iStockphotos)

Das Außenministerium wird mit 17. Oktober 2020 eine neue, partielle Reisewarnung für Kroatien erlassen.

Das gab das Außenministerium heute mit der Zusatzinformation bekannt, dass in Kroatien folgende Gebiete von der partiellen Reisewarnung ausgenommen sind: Die Gepsannschaften (Regionen) Brod-Posavina, Istrien, Koprivnica-Križevci, Osijek-Baranja, Šibenik-Knin, Varaždin und Zadar sind von der Reisewarnung ausgeschlossen.

Das Außenministerium weist in der gleichen Aussendung darauf hin, dass Reisende, die sich in Regionen oder Ländern aufhalten, für die eine (partielle) Reisewarnung gilt, bei der Rückkehr nach Österreich weiterhin einen negativen Test auf SARS-CoV2 vorlegen müssen.

Ab Freitag Mitternacht
„Diese treten mit Samstag, 17. Oktober 2020 in Kraft [also Mitternacht von Freitag auf Samstag] – zeitgleich mit der bevorstehenden Novellierung der Einreiseverordnung des Gesundheitsministeriums“, heißt es aus dem Außenministerium.

„Wir haben immer gesagt, dass wir die Reisewarnungen so kurz wie möglich, aber so lange wie nötig aufrecht erhalten werden. Die epidemiologische Entwicklung in Kroatien und Bulgarien lässt es zu, dass wir nun auch in diesen Ländern eine Regionalisierung vornehmen und somit die Reisebeschränkungen für die Menschen in Österreich verringern können. Trotzdem gilt weiterhin die eindeutige Empfehlung, auf nicht unbedingt nötige Reisen zu verzichten!“, so Außenminister Alexander Schallenberg.