Covid-Hilfen, die längst verbucht waren – jetzt flattern Rückforderungsbescheide ins Haus. Und das Finanzministerium ist noch lange nicht fertig.
In Österreichs Automobilhandel sorgt eine Welle staatlicher Rückforderungen für erhebliche Unruhe. Das Finanzministerium verlangt von einer wachsenden Zahl an Autohändlern Covid-Förderungen zurück – in manchen Fällen bis zu zwanzig Prozent des Jahresumsatzes, zuzüglich Zinsen. Pro Betrieb stehen dabei Summen im fünf- bis sechsstelligen Bereich im Raum.
Dass es sich dabei um den Beginn einer breiteren Entwicklung handeln könnte, lässt aufhorchen: Das Finanzministerium hat nach eigenen Angaben noch bis mindestens 2034 die Möglichkeit, weitere Rückforderungen zu stellen – und zwar branchenübergreifend. Bereits jetzt soll eine zweistellige Anzahl an Fahrzeughändlern betroffen sein, darunter zwei Porsche-Händler. Woche für Woche sollen neue Fälle hinzukommen.
Beim Umsatzersatz handelte es sich um eine der zentralen wirtschaftlichen Stützungsmaßnahmen der Pandemiejahre 2020 und teilweise 2021 – mit einem Gesamtvolumen von rund 13 Milliarden Euro. Das Instrument war vor allem für jene Unternehmen gedacht, die aufgrund behördlicher Anordnungen während der Lockdowns schließen mussten und dadurch schlagartig Einnahmen verloren. Ziel der Maßnahme war es, die Liquidität der betroffenen Betriebe zu sichern, Insolvenzen abzuwenden und Arbeitsplätze zu erhalten – und das möglichst rasch und ohne bürokratische Hürden.
Scharfe Kritik
Scharfe Kritik kommt von Bianca Dvorak, Geschäftsführerin des Wirtschaftskammer-Bundesgremiums des Fahrzeughandels. „Die aktuelle Situation ist aber miserabel und toxisch für den Wirtschaftsstandort“, kritisiert sie. „Um es deutlich anzusprechen: Wir müssen aufpassen, dass wir das Vertrauen der Unternehmen in die Rechtsstaatlichkeit nicht nachhaltig verspielen.“ Zum damaligen Zeitpunkt – also 2020 und 2021 – hätten klare, offizielle Richtlinien existiert, die genau festgelegt hätten, unter welchen Voraussetzungen der Umsatzersatz beantragt werden durfte.
Dvorak sieht in den aktuellen Bescheiden eine problematische Verschiebung der rechtlichen Grundlage: „Begründet werden die nunmehrigen Forderungen der Finanzverwaltung auf der Grundlage einer nachträglichen, rechtlichen Neuinterpretation der ursprünglichen Fördervoraussetzungen. Und dies, obwohl die Voraussetzungen im Zuge der Antragsstellung von der Finanzverwaltung bereits geprüft wurden.“ Für den Fahrzeughandel seien die Rückforderungsbescheide daher weder nachvollziehbar noch akzeptabel – und für einzelne Betriebe schlicht existenzbedrohend.
Zur konkreten finanziellen Dimension erklärt Dvorak: „Wir wissen von Rückforderungsbescheiden im unteren fünfstelligen bis zu welchen im sechsstelligen Bereich. Zusätzlich erhalten die betroffenen Unternehmen noch einen weiteren Bescheid: den über die Verzinsung der Rückerstattung.“ Die Verzinsung erfolge dabei rückwirkend ab Auszahlungszeitpunkt, der im Jahr 2020 lag. Die Wirtschaftskammer stellt allen betroffenen Unternehmen Unterstützung bei der Einlegung von Rechtsmitteln in Aussicht.
Ministeriums-Standpunkt
Das Finanzministerium bestätigt das Vorgehen und verweist auf die gesetzliche Grundlage: „Die Covid-19-Zuschüsse werden auf Basis der Rechtsgrundlage branchenunabhängig geprüft.“ Seit 1. August 2024 seien die ehemaligen Aufgaben der COFAG vom Bundesminister für Finanzen zu vollziehen – darunter sämtliche Agenden hinsichtlich der finanziellen Unterstützungsleistungen.
Aus dem Kabinett von Finanzminister Markus Marterbauer heißt es, aktuell sei konkret „der Handel mit Kraftwagen, jedoch mit Ausnahme des Großhandels“ betroffen. Zur rechtlichen Lage wird ausgeführt: „Soweit ein Vertragspartner zu Unrecht finanzielle Leistungen erhalten hat, entstand mit 2024 in diesem Ausmaß ein öffentlich-rechtlicher Rückerstattungsanspruch. Die Verjährungsfrist beträgt zehn Jahre und beginnt frühestens mit 1. August 2024 zu laufen.“ Damit bleiben weitere Rückforderungen – quer durch alle Wirtschaftsbereiche – noch mindestens bis zum Sommer 2034 möglich.