Ab Juli 2024 vereinfacht sich die Situation für Patientinnen und Patienten nach dem Besuch bei Wahlarzt-Praxen in Österreich signifikant. Ab diesem Zeitpunkt übernehmen die Wahlärztinnen und Wahlärzte selbst die Einreichung der Kostenrückerstattungen an die Krankenversicherungen. Das soll mittels einer neu entwickelten Software namens WAH-Online geschehen.

System vereinfacht
Gesundheitsminister Johannes Rauch unterstreicht die Bedeutung dieser Reform im Rahmen der Gesundheitsversorgung. Die direkte Abrechnung zwischen Wahlärztinnen bzw. Wahlärzten und den Krankenversicherungen wird nicht nur den bürokratischen Aufwand für die Patienten verringern. Sondern auch zu einer schnelleren Rückerstattung von Kosten führen. Des Weiteren kündigt er an, dass ab 2026 die Anbindung der Wahlärztinnen und -ärzte an das e-card-System und die Elektronische Gesundheitsakte (ELGA) erfolgen soll. Was die Dokumentation der Patientengeschichten vereinfachen wird.
Positive Reaktionen aus der Gesundheitsbranche
Matthias Krenn, Obmann der ÖGK, betont die Bedeutung der Digitalisierung im Gesundheitswesen und sieht in der elektronischen Abrechnung eine wesentliche Erleichterung für die 7,6 Millionen Versicherten der ÖGK. Edgar Wutscher, Vicepräsident der österreichischen Ärztekammer, hebt ebenfalls die Vorteile der neuen Regelung sowohl für Patienten als auch für Ärzte hervor. Die Bereitschaft unter Wahlärzten und -ärztinnen, ihre Patienten bei der schnelleren Kostenrückerstattung zu unterstützen, sei groß. Ziel sei es, einen optimalen Service zu bieten, welcher nun durch die neuen Regelungen weiter gestärkt werde.
Quelle: OTS
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