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Erleichterung

Wahlarztrechnungen sollen künftig direkt vom Arzt eingereicht werden

Wahlarztrechnungen sollen künftig direkt vom Arzt eingereicht werden
(FOTO: iStock/AndreyPopov)
2 Min. Lesezeit |

Mit dem Start des neuen Jahres traten Anpassungen im allgemeinen Sozialversicherungsgesetz in Kraft. Gemäß der Anpassung, die ab dem 1. Juli 2024 voll wirksam wird, ist nun vorgesehen, dass die Leistungserbringer ihre Honorarforderungen direkt an die zuständigen Krankenkassen übermitteln.

Die Absicht hinter dieser Regulierung ist die Vereinfachung und Beschleunigung des Prozesses der Kostenerstattung für die Inanspruchnahme von Wahlarzt-Leistungen. Bisher mussten Patienten die Rechnungen eigenständig bei der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) einreichen, um eine teilweise Rückerstattung zu erhalten. Die Neuerung verspricht nun eine direkte Abwicklung, die sowohl Zeit als auch Aufwand spart.

Unterschiedliches Echo bei Praxen

Von der Niederösterreichischen Ärztekammer wurden die Reaktionen auf die Gesetzesänderung als gemischt beschrieben. Während Gruppenpraxen sich oftmals bereits auf die neue Abrechnungsmodalität eingestellt haben, stoßen kleinere Praxen auf Herausforderungen bei der Umstellung. Eine Ausnahme bildet der Paragraph 32b. Ist eine Umstellung technisch nicht machbar oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand möglich, sind die Praxen von der Regelung ausgenommen.

Vorteile für die Krankenkassen

Die ÖGK sieht in der Neuregelung eine deutliche Entlastung hinsichtlich der Verwaltung von Arztrechnungen und Rückerstattungen. Die bisherige, oft langwierige Praxis der Kostenerstattung führte zu Unmut unter den Versicherten, da die Wartezeiten für die Rückerstattung erheblich sein konnten. Durch die direkte Übermittlung der Rechnungen seitens der Leistungserbringer soll nun eine effizientere und schnellere Bearbeitung ermöglicht werden, was letztlich allen Beteiligten zugutekommt.

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KO KOSMO-Redaktion
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