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Telekommunikationsverträge

Servicepauschale nicht zulässig – wer nun Geld bekommt

Servicepauschale nicht zulässig – wer nun Geld bekommt
(FOTO: iStock, APA/Krisztian Juhasz/Magenta Telekom Pressebilder/Hutchison Drei Austria/Georg Krewenka)
2 Min. Lesezeit |

In einer beispiellosen Entwicklung hat der Verein für Konsumenteninformation (VKI), unterstützt vom Sozialministerium, in zwei richtungsweisenden Fällen gegen den Telekommunikationsriesen T-Mobile Siege errungen. Diese Gerichtsentscheidungen könnten weitreichende Auswirkungen auf die Rückforderung der umstrittenen Servicepauschalen haben.

Der VKI verfolgt seit Langem die Praxis einiger Unternehmen, neben den regulären Tarifen eine zusätzliche Servicepauschale zu erheben. Diese weit verbreitete Praxis in mehreren Branchen geriet nun ins Visier des Vereins, insbesondere im Bereich der Telekommunikation. Die Ergebnisse könnten einen beispiellosen Sieg für den Verbraucherschutz in Österreich markieren.

Ein Präzedenzfall mit Signalwirkung

In zwei richtungsweisenden Fällen gegen T-Mobile wurde vom Bezirksgericht für Handelssachen Wien festgestellt, dass die Erhebung der Servicepauschalen unzulässig ist, ein Urteil, das weit über die Telekommunikationsbranche hinaus Beachtung finden dürfte. Diese Urteile sind ein bedeutender Schritt, da sie die bisherige Argumentation der Telekom-Anbieter infrage stellen, dass die Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes zu Servicepauschalen auf sie nicht anwendbar sei.

Die Entscheidungen, die T-Mobile zur Rückzahlung der Servicepauschalen verurteilen, machen deutlich, dass die Unternehmen in Zukunft möglicherweise auf diese zusätzlichen Gebühren verzichten müssen. Bemerkenswert ist auch das Urteil des Gerichts gegen die Praxis von T-Mobile, Verträge von Kunden, die eine Rückforderung beantragten, zu kündigen.

Für Konsumenten bedeuten diese Urteile, dass sie die zu Unrecht gezahlten Servicepauschalen nunmehr bis zu 30 Jahre rückwirkend einfordern können. Diese Erkenntnis beruht auf der Feststellung, dass die Erhebung der Pauschalen auf einer unwirksamen Klausel basierte.

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Petra Leupold vom VKI äußerte sich erfreut über die Entscheidungen und unterstrich die Wichtigkeit dieser Urteile für den Verbraucherschutz und die potenzielle Signalwirkung für die gesamte Branche. Die Ereignisse stellen einen bedeutenden Meilenstein in der Arbeit des VKI dar und könnten eine neue Ära im Kampf gegen unfaire Gebühren und für mehr Transparenz und Verbrauchergerechtigkeit einläuten.

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KO KOSMO-Redaktion
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