Die Regierung verkündete ein Reiseverbot in die Westbalkan-Staaten. Nun soll der Heimaturlaub sogar zur Kündigung führen können.
Wer trotz Reisewarnung auf dem Balkan urlaubt, könnte laut einigen Rechtsmeinungen, seinen Job verlieren. Man muss alles unterlassen, was wesentliche Interessen des Arbeitgebers beeinträchtigt“, erklärt Elias Felten, Vorstand des Instituts für Arbeits- und Sozialrecht an der Universität Linz gegenüber dem „Kurier“.
Der Aufenthalt in Ländern mit Reisewarnung, zu denen nun auch die sechs Balkanstaaten gehören, könnte bei einer Erkrankung schwerwiegende Folgen haben, denn „führt das zu einer Dienstverhinderung, drohen dienstrechtliche Konsequenzen bis hin zu einer Kündigung“, so Felten. Sollte die Reisewarnung während des Aufenthaltes verhängt worden sein, könne man dies dem Arbeitnehmer nicht anlasten.
Einspruch folgt von Arbeiterkammer Wien Direktor Christoph Klein in einer Aussendung: „Selbst wenn der Dienstnehmer/die Dienstnehmerin aufgrund eines Corona-Verdachts oder einer Corona-Erkrankung in Quarantäne muss, ist nichts zu befürchten. Denn in diesem Fall wird die Entgeltfortzahlung laut Epidemiegesetz vom Staat übernommen.“
Zudem müsste der Dienstgeber beweisen, dass der Arbeitnehmer ein Land mit Reisewarnung besucht hat- zu dieser Informationsmitteilung sind diese jedoch nicht verpflichtet. „Beschäftigte sind nur verpflichtet, auf Anfrage nach der Reise mitzuteilen, ob sie in einem Gebiet waren, für das eine Reisewarnung gilt“, so Klein.
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