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VOR GERICHT

GZUZ schlägt Frau und akzeptiert lebenslang!

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(FOTO: iStock)

Der Deutschrapper GZUZ musste sich vor den Hamburger Amtsgericht wegen mehrerer Straftaten verantworten und erhielt ein unfassbares Urteil.

Am Dienstag ging der Prozess um den kontroversen Musiker in die Nächte Runde. Immer wieder gerät das Mitglied der Rap-Kombo 187 Straßenbande ins Visier der Polizei, wegen Delikten wie Waffenbesitz und Körperverletzung. Diesmal stand er vor dem Richter, weil er am 8. März auf der Hamburger Reeperbahn, in den frühen Morgenstunden, einer Frau die Nase blutig schlug.

Kurz vor dem Termin im Amtsgericht, soll er die Frau, rein zufällig, bei einem Kiosk getroffen haben. Der 32-Jährige soll sich bei ihr entschuldigt haben und ihr 500 Euro Schmerzensgeld sowie lebenslang gratis Eintritt bei all seinen Konzerten – die Frau akzeptierte und ließ die Anzeige fallen.

Vor Gericht gab das Opfer an, sie sei „gut angetrunken“ gewesen und wäre „etwas aufdringlich“. Ursprünglich wollte sie ein Foto mit ihren Freunden und dem Rapper schießen, wobei er einwilligte, danach zückte sie das Handy für ein Einzelfoto mit dem Musiker und er schlug ihr dabei auf die Nase.

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Ich kooperiere nicht ohne mein Team Quelle Bilder, Hamburger Morgenpost picture alliance/dpa

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Es soll argumentiert worden sein, dass er sie nur unabsichtlich im Gesicht getroffen hätte und vielmehr ihr Handy aus der Hand schlagen wollte. Direkt nach dem Vorfall soll er sich entschuldigt haben und ihr ein Taschentuch sowie zehn Euro gereicht haben, doch „das wollte ich aber nicht“, erklärt die junge Frau. Bei dem höheren Angebot änderte sie jedoch die Meinung.

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voll abgenommen 🦍🦍🦍

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Gzuz selbst meinte ebenfalls: „Das war eine scheiß Situation, ich wollte dir nicht ins Gesicht schlagen. Ich dachte, du filmst mich, das mag ich nicht, darum wollte ich das Handy treffen.“ Dennoch ist seine Zeit vor dem Gericht hiermit noch nicht vorbei, denn er muss sich ebenfalls vor Vorwürfen wegen illegalem Waffenbesitz, Besitz von Betäubungsmitteln und versuchtem Diebstahl verantworten.