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WIENER LINIEN

Beschlossen: Ausnahmsloses Essverbot in allen Wiener U-Bahnen

Essverbot-U-Bahn
(FOTO: Wiener Linien / Thomas Jantzen)

Ab 1. September darf man in der U6 keine Speisen mehr zu sich nehmen, ab 15. Jänner 2019 gilt dieses Verbot dann im gesamten U-Bahn-Netz der Hauptstadt.

„Wir wollen die Öffis noch attraktiver für unsere Fahrgäste machen“, erklärte Verkehrsstadträtin Ulli Sima (SPÖ) und fügte hinzu: „Wir werden das Essverbot auf alle U-Bahn-Linien aus¬weiten und ein generelles Essverbot umsetzen.“ Als Hauptgründe für die Einführung wird vor allem auf Verschmutzung und Geruchsbelästigung hingewiesen.

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Ab September startet bei den Wiener Linien ein Testlauf, mit welchem stark stark riechende Speisen in den Wagons der U6 verboten werden.

Online-Abstimmung eindeutig
Somit folgt Wien dem Beispiel anderer Großstädte wie Berlin, Hamburg oder Singapur, wo es bereits ähnliche Verbote gibt. In den vergangenen Wochen veranstalteten die Wiener Linien auch eine Abstimmung zu diesem Thema. Das Ergebnis war ein klares Ja zum Essverbot. Bei der Online-Umfrage stimmte fast mehr als die Hälfte für ein generelles Verbot (28.431 von 51.216 Teilnehmern). Zwei Drittel sprachen sich gegen Fast-Food in der U-Bahn aus (33.384), noch mehr für ein Verbot in allen Wiener Linien.

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Ob es auch zu einem Essverbot in den anderen Wiener Linien kommen wird, bleibt erstmal abzuwarten. Auszuschließen sei es laut Sima jedoch nicht, allerdings möchte man erst die Erfahrungen abwarten. Im Gegensatz zum letzten Verbot von Mitte Juli, mit welchem der Verzehr von „starkriechenden Speisen“ (Kebab, Leberkässemmel, Pizza, Käsekrainer, Nudelgerichte, usw.) untersagt wurde (KOSMO berichtete), gibt es dieses Mal keine Liste der (nicht)erlaubten Lebensmittel – alles ist verboten.

Strafen?
Wie Stadträtin Sima und Wiener-Linien-Chef Günter Steinbauer gestern versicherten, wird es erstmals keine Strafen für ein Nichteinhalten des Verbotes geben. Anfangs setze man auf Ermahnung und Einsicht der Fahrgäste. Auch neue Piktogramme werden in Zukunft auf das Essverbot hinweisen.