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Sarg ohne Deckel

Bestattungs-Skandal: Tote nur mit Plastikfolie begraben

Bestattungs-Skandal: Tote nur mit Plastikfolie begraben
FOTO: iStock
2 Min. Lesezeit |

Ein Grab, zwei Verstorbene und ein fehlendes Sargteil – auf einem Innsbrucker Friedhof sorgt eine ungewöhnliche Beisetzung für Aufsehen und rechtliche Konsequenzen.

Auf einem Innsbrucker Friedhof kam es zu einem ungewöhnlichen Vorfall bei einer Beisetzung. Die Lebensgefährtin des 2024 verstorbenen Thomas Flora, Sohn des bekannten Künstlers Paul Flora, wurde offenbar unter fragwürdigen Umständen beigesetzt. Beide ruhen nun im selben Grab auf dem Friedhof in Innsbruck-St. Nikolaus. Ein anonymer Informant schilderte gegenüber dem ORF Tirol die Situation drastisch: „In einem kurzen Satz gesagt, liegt jetzt obendrauf die verstorbene Lebensgefährtin des Herrn Thomas Flora – ohne Sargdeckel, ohne alles, zugekippt wie Restmüll.“ Als mögliche Ursache wird die unzureichende Tiefe des Einzelgrabes vermutet, die für einen vollständigen Sarg nicht ausgereicht haben soll.

Fragwürdige Bestattungspraxis

Dem Bericht zufolge soll der verantwortliche Bestattungsunternehmer angeordnet haben, mit der eigentlichen Grablegung zu warten, bis alle Trauergäste den Friedhof verlassen hatten. Anschließend sei der Sargdeckel entfernt worden. Die nur mit einer Plastikfolie bedeckte Leiche sei dann mittels Bagger mit Erde bedeckt worden. Ein Mitarbeiter habe den abgenommenen Sargdeckel am Folgetag zerlegt und im Sperrmüllcontainer für Möbelholz auf dem Innsbrucker Recyclinghof entsorgt.

Rechtliche Konsequenzen

Konfrontiert mit diesen Vorwürfen erklärte der zuständige Bestattungsunternehmer Markus Flossmann gegenüber dem ORF Tirol: „Die Verstorbene ist regelkonform beigesetzt worden, und es ist ein Meter Erde über dem Sarg. Mehr gibt es nicht.“ Die gesetzlichen Bestimmungen sehen vor, dass die Ruhefrist bei Erdgräbern mindestens zehn Jahre betragen muss. Eine Tieferlegung während dieser Frist darf ausschließlich im Rahmen einer ordnungsgemäßen Exhumierung (Ausgrabung) erfolgen. Der anonyme Informant gibt an, bereits eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft wegen Störung der Totenruhe erstattet zu haben.

Bei einem solchen Vergehen drohen Geldstrafen von bis zu 36.000 Euro.

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KO KOSMO-Redaktion
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