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Motorradfahrer

Biker rast gleich zweimal mit über 200 km/h in Radar – Führerschein weg

Biker rast gleich zweimal mit über 200 km/h in Radar – Führerschein weg
Symbolfoto. (FOTO: iStock/Gennaro Leonardi)
2 Min. Lesezeit |

Ein 28-jähriger Motorradfahrer aus der Südsteiermark erlebte am vergangenen Freitag eine geballte Ladung an Konsequenzen, nachdem er innerhalb einer halben Stunde zweimal die Geschwindigkeitsgrenze auf der Südsteirischen Grenzlandstraße (B69) in St. Oswald ob Eibiswald eklatant überschritt.

Die Hochgeschwindigkeitsfahrt des 28-Jährigen endete mit dem Verlust seines Führerscheins. Wenngleich sein geleastes Fahrzeug – eine Yamaha YZF1000 – aus rechtlichen Gründen nicht beschlagnahmt werden konnte.

Geschwindigkeitsüberschreitung

Beamte der Landesverkehrsabteilung und Kollegen der Polizeiinspektion Eibiswald führten routinemäßige Geschwindigkeitskontrollen durch, als sie den jungen Mann gleich zweimal mit exorbitanten Geschwindigkeiten erwischten. Beim ersten Vorfall kurz nach 14.15 Uhr wurde der Biker mit 196 km/h gemessen. Beinahe das Doppelte der erlaubten Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h. Doch damit nicht genug, entschied sich der Fahrer für eine zweite Hochgeschwindigkeitsrunde. Dabei durchbrach er erneut die Radarfallen, diesmal mit 208 km/h.

Fahndung und Kontrolle

Die beharrliche Geschwindigkeitsübertretung führte zu einer sofortigen Fahndung. Diese zwang den Raser schließlich bei Soboth nahe der Kärntner Grenze zum Anhalten. Auf das Verhalten angesprochen, kommentierte der 28-Jährige seine Taten mit einem selbstkritischen. „Was soll ich sagen. Das war einfach nur deppert!“, erklärte er. Seine unbedachte Handlung zog eine temporäre Entziehung der Fahrerlaubnis nach sich, und es wurde eine Anzeige erstattet.

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Rechtliche Hürden

Obwohl die Situation die Beschlagnahme des Motorrades gerechtfertigt hätte, verhinderte die Tatsache, dass es sich um ein Leasingfahrzeug handelte, diesen Schritt. Polizeisprecher Markus Lamb erklärte, dass nach Rücksprache mit der örtlichen Bezirkshauptmannschaft das Motorrad aufgrund der geltenden Rechtslage nicht konfisziert werden konnte.

Quelle: LPD Steiermark

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KO KOSMO-Redaktion
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