Über 21.000 Staatsbedienstete in Bosnien und Herzegowina erhalten Nachzahlungen – und das früher als erwartet.
Das Finanzministerium von Bosnien und Herzegowina hat mit der Auszahlung rückwirkender Gehaltsdifferenzen für mehr als 21.000 Staatsbedienstete begonnen. Wie Milenko Majstorovic, Kabinettschef von Finanzminister Amidzic, gegenüber RTRS bestätigte, betrifft die Nachzahlung den Zeitraum von Jänner bis Juli 2026 und umfasst die Differenz zwischen einer Bemessungsgrundlage von 630 und 690 KM. Die dafür erforderlichen Mittel in Höhe von etwas mehr als 125 Millionen KM seien vollständig gesichert.
„Die rückwirkende Auszahlung der Bemessungsgrundlagendifferenz gilt für den Zeitraum von Jänner bis Ende Juli 2026 und betrifft etwas mehr als 21.000 Beschäftigte – nicht ernannte Funktionsträger, sondern Arbeiter sowie Staats- und Verwaltungsbedienstete. Die Mittel sind vollständig gesichert. Minister Amidzic hat die Öffentlichkeit bereits darüber informiert, dass es sich um etwas mehr als 125 Millionen KM handelt. Die Auszahlung beginnt heute, gemeinsam mit dem Juligehalt 2026″, so Majstorovic.
Konkrete Beträge
Die Differenz werde im selben Rhythmus wie das reguläre Gehalt überwiesen, betonte er. Hinsichtlich der konkreten Beträge erhalten Beschäftigte mit Hochschulabschluss im Schnitt rund 1.200 KM, jene mit mittlerer Schulbildung durchschnittlich etwa 750 KM. Da die Gehälter je nach Stelle variieren, handelt es sich dabei um Mittelwerte.
Das Ministerium habe in den vergangenen Tagen nahezu rund um die Uhr gearbeitet, um die Auszahlung deutlich vor der offiziellen Frist Ende August abzuwickeln – sie soll bereits in den ersten zehn Augusttagen abgeschlossen sein.
Finanzierung gesichert
Parallel dazu wird auch die erhöhte Urlaubsbeihilfe in Höhe von 690 KM gemeinsam mit dieser Zahlung überwiesen. Majstorovic hob hervor, dass die Gehaltserhöhung ausschließlich aus dem laufenden Betrieb, durch Rationalisierungsmaßnahmen und eigene Einnahmen finanziert werde.
Der Anteil der gemeinsamen Institutionen Bosnien und Herzegowinas an den Einnahmen aus indirekten Steuern sei seit 2023 unverändert geblieben – weder gegenüber der Republika Srpska noch gegenüber der Föderation Bosnien und Herzegowina sei auch nur ein einziger zusätzlicher Konvertible Mark erforderlich gewesen.