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BEIHILFE

Bis zu 389 Euro: Jetzt könnt ihr diesen Zuschuss rückwirkend beantragen

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(FOTO: iStock)

Ab dem 1. Jänner 2024 haben die Einwohner der Steiermark die Möglichkeit, rückwirkend für das Jahr 2023 die Pendlerbeihilfe des Landes Steiermark und der Arbeiterkammer zu beantragen.

Der Antrag kann persönlich in den Außenstellen der Arbeiterkammer (AK) Steiermark und in der AK in Graz eingereicht werden oder postalisch unter dem Kennwort „Pendler:innenbeihilfe“ an die Arbeiterkammer, Hans-Resel-Gasse 6–14, 8020 Graz gesendet werden. Die Frist für die Einreichung endet am 31. Dezember des Folgejahres.

Finanzielle Unterstützung für Berufspendler

Im Jahr 2022 erhielten rund 5.000 Menschen in der Steiermark eine Pendlerbeihilfe. Der durchschnittlich ausgezahlte Betrag lag bei 120 Euro, während die maximale Förderungshöhe bei 389 Euro pro Jahr liegt. Die formale Abwicklung übernimmt vollständig die Arbeiterkammer, die auch ein Drittel der gesamten Fördersumme trägt, so die Informationen der AK.

Diese Beihilfe bietet vielen Pendlern eine dringend benötigte finanzielle Entlastung und wird als wesentlicher Beitrag zur Mobilität zwischen Wohn- und Arbeitsort angesehen. Angesichts der steigenden Lebenshaltungskosten unterstreicht die Nachfrage nach dieser Förderung ihre Bedeutung für die Bevölkerung in der Region.