Pendeln kostet – doch Kärnten federt die Last ab. Zwei Förderungen stehen bereit, aber die Zeit läuft.
Berufspendlerinnen und Berufspendler in Kärnten haben die Möglichkeit, finanzielle Unterstützung für ihre täglichen Fahrtkosten zu beantragen. Für den Fahrtkostenzuschuss, der über die Arbeiterkammer Kärnten abgewickelt wird, läuft die Antragsfrist am 31. Oktober ab. Der vom Land Kärnten angebotene „Kärntner Sprit-Bonus“ kann hingegen noch bis zum 31. Dezember beantragt werden.
Fahrtkostenzuschuss Kärnten
Anspruch auf den Fahrtkostenzuschuss haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, deren Jahreseinkommen unter 30.000 Euro liegt und die täglich mehr als 30 Kilometer zur Arbeit zurücklegen. Wer diese Voraussetzungen erfüllt, kann das Kärntner Klimaticket vollständig gefördert bekommen. AK-Präsident Günther Goac macht auf die Bedeutung dieser Hilfe aufmerksam: „Kärnten ist ein Pendlerland. Viele Menschen legen täglich lange Wege zurück und sie dürfen mit den steigenden Kosten nicht allein gelassen werden.“
Kärntner Sprit-Bonus
Für jene, die zwingend auf das Auto angewiesen sind, steht zusätzlich der „Kärntner Sprit-Bonus“ zur Verfügung – eine einmalige Zahlung in Höhe von 75 Euro. Berechtigt sind Arbeitnehmerinnen, Arbeitnehmer und Lehrlinge, die die Kriterien des Fahrtkostenzuschusses erfüllen und mindestens 30 Kilometer mit dem Pkw pendeln. Irene Hochstetter-Lackner, stellvertretende AK-Direktorin und Vorsitzende des Arbeitnehmerförderungsbeirats, bringt es auf den Punkt: „Gerade für Menschen, die täglich auf ihr Auto angewiesen sind, zählt jeder Euro.“
Alle notwendigen Informationen zur Antragstellung sind auf arbeitnehmerfoerderung.at abrufbar oder telefonisch unter 050 477-4003 erhältlich.