Zweimal versuchte er, sexuelle Dienste ohne Bezahlung zu erzwingen. Nun steht der 20-jährige Syrer wegen Raubüberfällen auf dasselbe Etablissement vor Gericht.
Vor dem Landgericht muss sich ein 20-jähriger Mann aus Syrien verantworten, dem die Staatsanwaltschaft erhebliche kriminelle Energie attestiert, obwohl er keine Schulbildung genossen hat. Ihm wird zur Last gelegt, dasselbe Etablissement in der Leopoldauer Straße in Wien-Floridsdorf am 12. und 15. September zweimal überfallen zu haben, nachdem ihm sexuelle Dienstleistungen ohne Bezahlung verweigert wurden.
Eine 47-jährige chinesische Zeugin schilderte vor Gericht den Vorfall: „Er wollte intime Dienste ohne Gegenleistung, was bei uns nicht möglich ist.“ Als sie ihm dies verweigerte, soll er sie bedroht und gewürgt haben, während er „Money, Money“ forderte. Der Frau gelang es, sich zu befreien und durch laute Hilferufe den Angreifer in die Flucht zu schlagen. Sie erlitt leichte Verletzungen, wobei an den Würgemalen am Hals DNA-Spuren des Verdächtigen nachgewiesen werden konnten.
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Zweiter Überfall
Der Beschuldigte stellte den Sachverhalt anders dar: „Eigentlich wollte ich ins Fitnessstudio, bin dann aber ohne Geld in das Etablissement gegangen, um sexuelle Dienste in Anspruch zu nehmen.“ Er berief sich auf Informationen eines Bekannten, wonach die Damen bei „Sympathie“ mitunter auf Bezahlung verzichten würden. Nur drei Tage nach dem ersten Vorfall kehrte der Mann am 15. September zurück. „Die Dame verlangte 40 Euro für ihre Dienste, aber ich hatte erneut kein Geld dabei.“
Auch hier soll er versucht haben, eine Prostituierte auszurauben. Videomaterial zeigt, wie er von einer Frau aus dem Zimmer gedrängt wird, woraufhin sie den Alarm betätigt. Die Zeugin berichtete: „Er hat meine jüngere Kollegin aufs Bett gedrückt. Ich habe mit Hausschuhen auf ihn eingeschlagen, um ihr beizustehen. Er forderte Geld und trat nach mir. Dann öffnete ich die Tür, und er flüchtete.“
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Gerichtsurteil
Der Angeklagte sah sich in der Opferrolle und bestritt die Raubvorwürfe. Für die Verletzungen der Prostituierten hatte er keine Erklärung. „Ich habe lediglich versucht, kostenlose sexuelle Dienste zu erhalten.“ Das Gericht verhängte eine teilbedingte Freiheitsstrafe von 21 Monaten, wovon sieben Monate unbedingt zu verbüßen sind.
Das Urteil ist rechtskräftig.