Keine Artikel gefunden
Versuche einen anderen Suchbegriff
Staatsbürgerschaftsreform

Bosnien plant Reform: Leichterer Weg zurück zum Pass für die Diaspora?

Bosnien plant Reform: Leichterer Weg zurück zum Pass für die Diaspora?
(Symbolbild FOTO: iStock)
3 Min. Lesezeit |

Ein neues Gesetz könnte tausenden Bosnier:innen in der Diaspora die Rückkehr zum Heimatpass deutlich einfacher machen.

Auf der 39. Sitzung des Abgeordnetenhauses der Parlamentarischen Versammlung von Bosnien und Herzegowina wird sich unter zahlreichen Tagesordnungspunkten auch der Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes von Bosnien und Herzegowina befinden, der den Weg für die Wiedererlangung der bosnisch-herzegowinischen Staatsbürgerschaft für jene erleichtern könnte, die diese zuvor aufgegeben haben.

Ein Gesetzesvorschlag des Abgeordneten Jasmin Imanovic (SDP) soll ehemaligen bosnisch-herzegowinischen Staatsangehörigen die Rückkehr in die Staatsbürgerschaft ihres Herkunftslandes erheblich erleichtern. Der Entwurf, der dem Repräsentantenhaus am 19. Mai vorgelegt wird, sieht vor, dass Personen, die in der Vergangenheit auf ihren bosnisch-herzegowinischen Pass verzichtet haben, künftig lediglich drei der Bedingungen erfüllen müssen, die das geltende Recht für ausländische Staatsangehörige vorsieht.

Konkret handelt es sich dabei um folgende Voraussetzungen: Die betreffende Person darf in den acht Jahren vor Antragstellung nicht zu einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Jahren wegen einer vorsätzlichen Straftat verurteilt worden sein, darf keine Bedrohung für die Sicherheit Bosnien und Herzegowinas darstellen und muss eine Erklärung unterzeichnen, mit der sie die Rechtsordnung und die Verfassungsstruktur des Landes anerkennt.

Geltendes Recht

Nach der derzeit gültigen Rechtslage müssen ausländische Staatsangehörige, die die bosnisch-herzegowinische Staatsbürgerschaft erwerben möchten, eine umfangreiche Liste gesetzlich festgelegter Kriterien erfüllen. Dazu zählen unter anderem die Volljährigkeit, ein mindestens dreijähriger genehmigter Aufenthalt im Land vor Antragstellung sowie ausreichende Kenntnisse der Schrift und Sprache eines der konstitutiven Völker.

Darüber hinaus darf gegen die antragstellende Person keine aufrechte Ausweisungsverfügung bestehen, es darf kein laufendes Strafverfahren anhängig sein, und sie muss in der Regel die bisherige Staatsbürgerschaft aufgeben – es sei denn, ein bilaterales Abkommen regelt dies abweichend oder die Aufgabe ist rechtlich nicht möglich oder vernünftigerweise nicht zumutbar. Weitere Voraussetzungen sind der Nachweis eines gesicherten Einkommens zur Bestreitung des Lebensunterhalts, die Erfüllung sämtlicher steuerlicher und finanzieller Verpflichtungen sowie eine gültige Garantieerklärung für den Staatsbürgerschaftserwerb.

Genau diese Bedingungen gelten bislang auch für jene bosnisch-herzegowinischen Staatsangehörigen, die ihre Staatsbürgerschaft seinerzeit aufgegeben haben, um die eines anderen Landes annehmen zu können – ein Schritt, den viele jener Menschen vollzogen haben, die nach Österreich oder Deutschland ausgewandert sind. In Österreich lebten 2021 rund 97.000 Menschen mit bosnisch-herzegowinischer Staatsbürgerschaft, hinzu kommen jene, die bereits die österreichische Staatsbürgerschaft angenommen haben. Deutschland hat im Juni 2024 die doppelte Staatsbürgerschaft gesetzlich ermöglicht, womit sich für eine große Zahl der in Deutschland lebenden Personen bosnisch-herzegowinischer Herkunft die Ausgangslage grundlegend verändert hat – hatten viele von ihnen doch unter dem früheren Recht auf ihren ursprünglichen Pass verzichten müssen.

Parlamentarisches Verfahren

Der Gesetzentwurf wurde im verkürzten Verfahren eingebracht und wird daher in zwei Lesungen im Repräsentantenhaus behandelt.

Sollte er dort eine Mehrheit finden, muss er anschließend auch vom Volkshaus der Parlamentarischen Versammlung Bosnien und Herzegowinas verabschiedet werden.

Unabhängiger Journalismus braucht Unterstützung

Guter Journalismus entsteht nicht nebenbei. Gründliche Recherche, sorgfältige Faktenprüfung und eine kritische Einordnung brauchen Zeit, Erfahrung und Ressourcen. Damit wir weiterhin unabhängig berichten können – frei von politischem oder wirtschaftlichem Einfluss – sind wir auf deine Unterstützung angewiesen.

Hilf mit, unabhängigen Journalismus zu sichern.
KO KOSMO-Redaktion
Teilen