Österreich zählt mehr neue Staatsbürger denn je – und die Zahlen aus dem ersten Quartal 2026 zeigen, woher sie kommen.
Im ersten Quartal 2026 hat die Zahl der Einbürgerungen in Österreich merklich zugelegt. Zwischen Jänner und März erhielten insgesamt 6641 Personen die österreichische Staatsbürgerschaft – ein Anstieg von 21,2 Prozent gegenüber dem Vergleichszeitraum des Vorjahres, wie aus Daten der Statistik Austria hervorgeht. Im gesamten Jahr 2025 wurden in Österreich 25.095 Personen eingebürgert.
Unter den Herkunftsländern der neu eingebürgerten Personen stechen Syrien, die Türkei, Afghanistan, Bosnien und Herzegowina sowie der Iran besonders hervor. Rund die Hälfte der Betroffenen waren Frauen, etwa ein Drittel noch minderjährig. Mehr als ein Fünftel wurde bereits auf österreichischem Boden geboren.
Regionale Unterschiede
In sieben der neun Bundesländer verzeichnete man im ersten Quartal einen Zuwachs bei den Einbürgerungen. Den stärksten relativen Anstieg wies die Steiermark auf, gefolgt von Kärnten und Wien. Rückläufig entwickelte sich die Zahl hingegen in Oberösterreich, wo sie um 14,4 Prozent im Vergleich zu 2025 sank, sowie im Burgenland mit einem Minus von 9,6 Prozent.
Mehr als zwei Drittel der Einbürgerungen gingen auf einen Rechtsanspruch zurück, etwa nach mindestens sechsjährigem Hauptwohnsitz in Österreich oder aus besonders berücksichtigungswürdigen Gründen. Zwei Personen, die im Nationalsozialismus politisch verfolgt wurden, sowie 1943 ihrer Nachkommen erhielten ebenfalls die österreichische Staatsangehörigkeit. Der überwiegende Teil dieser Gruppe lebt im Ausland, vorwiegend in Israel, den Vereinigten Staaten und Großbritannien. Im Vergleich zum ersten Quartal 2025 ist diese Kategorie der Einbürgerungen jedoch zurückgegangen.
Einbürgerungsvoraussetzungen
„Darüber hinaus wurden 1578 beziehungsweise um fast drei Viertel mehr Ehepartner und Ehepartnerinnen sowie Kinder eingebürgert“, sagte Manuela Lenk, Generaldirektorin der Statistik Austria. 199 Personen erlangten die Staatsbürgerschaft aufgrund der Ehe mit einem österreichischen Staatsbürger beziehungsweise einer österreichischen Staatsbürgerin, 155 weitere aufgrund eines mindestens 15-jährigen Wohnsitzes im Land verbunden mit nachhaltiger Integration. 29 Personen wiesen außerordentliche Leistungen im Staatsinteresse auf, die zu ihrer Einbürgerung führten.
Wer in Österreich eingebürgert werden möchte, muss eine Reihe von Voraussetzungen erfüllen: dazu zählen unter anderem eine unbescholtene Vergangenheit – also keine gerichtlichen Verurteilungen und keine anhängigen Strafverfahren –, ein hinreichend gesicherter Lebensunterhalt sowie Deutschkenntnisse und Grundkenntnisse der demokratischen Grundordnung, die im Rahmen eines Staatsbürgerschaftstests nachgewiesen werden müssen.