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Bosnier und Serben bekommen österreichische Staatsbürgerschaft langsamer

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(FOTO: iStock/Ivan Halkin)

Die Zahl der Einbürgerungen steigt von Jahr zu Jahr. Die österreichische Staatsbürgerschaft kann auf verschiedenste Arten erlangt werden. Neben dem Erwerb durch Abstammung, kann man sie auch bei den zuständigen Behörden beantragen. Sollte dies der Fall sein, so unterscheiden sich, ob ein Rechtsanspruch auf die Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft besteht oder nicht.

Fixe Zusicherung auf Staatsbürgerschaft

Wenn der Prozess der Antragsstellung vollbracht ist und alle Voraussetzungen erfüllt wurden, so wird vonseiten Österreich eine Zusicherung ausgestellt. Das bekommen nur Personen, die durch den Erwerb der österreichischen Staatsbürgerschaft ihre bisherige Staatsbürgerschaft nicht automatisch verlieren oder die nicht staatenlos sind.

Mit Zusicherung der österreichischen Staatsbürgerschaft wird der Person auch das Ausscheiden aus ihrem derzeitigen Staatsverband erleichtert.

EU-Bürger haben es einfacher

Bosnier, Serben, Montenegriner und andere Drittstaatsländer müssen einen Nachweis über das Ausscheiden aus dem Staatsverband erbringen, denn nur so können sie die österreichische Staatsbürgerschaft überhaupt beantragen. EU-Bürger haben somit einen schnelleren Prozess.

Da das EU-Gesetz es nicht erlaubt, dass ein Staatsbürger eines der Mitgliedsstaaten in irgendeiner Weise staatenlos wird – wie dies, zwischen Ausscheiden und Verleihung kurzfristig bei Drittstaatsangehörigen der Fall ist – kann EU-Bürgern schon mit dem Ansuchen auf Verzicht der bisherigen Staatsbürgerschaft die österreichische verliehen werden.

Dies bedeutet für, zum Beispiel, slowenische oder kroatische Staatsbürger, dass diese mit der Zusicherung bei den zuständigen Behörden der Republik Kroatien das Ausscheiden beantragen und mit einer Bestätigung über dieses Ansuchen für Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft einreichen können.

Nach vorgelegten Dokumente und Urkunden, Prüfung des Antrags und nach Vorlage der positiven Staatsbürgerschaftsprüfung bekommt man ein Bescheid der zuständigen Landesregierung über die Zusicherung der Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft. Mit diesem Zusicherungsbescheid soll das Ausscheiden aus dem bisherigen Staatsverband erleichtert werden. Für das Ausscheiden aus dem bisherigen Staatsverband hat der Staatsbürgerschaftswerber zwei Jahre Zeit.

Doppelstaatsbürger mit Frist

Sobald man die österreichische Staatsbürgerschaft bekommt, verfügt man über einen gewissen Zeitraum über zwei Staatsbürgerschaften. Die Doppelstaatsbürgerschaften sollen laut Gesetz vermieden werden und deswegen gibt es immer eine Frist, wo man einen Nachweis über das Ausscheiden erbringen muss. Sollte aus irgendeinen Grund die Frist nicht eingehalten werden, so muss man die erforderlichen Handlungen begründen.

Weitere Informationen zum Thema Staatsbürgerschaft findet ihr auf: http://www.staatsbuergerschaft.gv.at/