Keine Artikel gefunden
Versuche einen anderen Suchbegriff
Demütigung

Bosnischer Fahrer erhebt Vorwürfe nach Kontrolle in Österreich

Bosnischer Fahrer erhebt Vorwürfe nach Kontrolle in Österreich
FOTO: iStock
3 Min. Lesezeit |

Ein Berufskraftfahrer aus Bosnien und Herzegowina berichtet von einer demütigenden Kontrolle nahe Salzburg. Der Mann soll wegen einer mutmaßlichen Überschreitung der erlaubten Aufenthaltsdauer im Schengenraum angehalten worden sein.

Ein Fall aus Österreich sorgt derzeit unter Berufskraftfahrern aus Bosnien und Herzegowina für Aufsehen. Wie das Portal GPMaljevac.com berichtet, soll ein Fahrer namens Nedeljko in der Nacht auf Montag in der Nähe von Salzburg kontrolliert worden sein. Der Grund sei laut seiner Darstellung eine mutmaßliche Überschreitung der erlaubten Aufenthaltsdauer in der Europäischen Union gewesen.

Nach Angaben des Fahrers begann die Kontrolle gegen 3.30 Uhr in der Früh. Zunächst sei er mehrere Stunden in einem Zelt festgehalten worden, ehe er später auf eine Polizeistation in Freilassing gebracht worden sei. Dort habe er nach eigener Aussage eine Kontrolle erlebt, die ihn tief erschüttert habe.

„Ich wurde vollständig entkleidet“

Der Betroffene schilderte: „Als Berufskraftfahrer sehe ich mich gezwungen, mich öffentlich zu melden. Ich wurde bis auf die Haut entkleidet und einer eingehenden Untersuchung meines gesamten Körpers, einschließlich Genitalien und Anus, unterzogen.“ Gegen 8.00 Uhr sei ihm schließlich eine Abschiebungsanordnung ausgehändigt worden, da er die erlaubten Aufenthaltstage in der EU überschritten haben soll.

Der Mann zeigt sich über den Vorfall empört und spricht von einer extrem belastenden Erfahrung. Er richtet sich laut dem Bericht auch an die zuständigen Institutionen in Bosnien und Herzegowina und fragt, wohin solche Maßnahmen führen würden.

Problem für Fahrer aus dem Westbalkan

Der Fall verweist auf ein größeres Problem, das Berufskraftfahrer aus Bosnien und Herzegowina seit Jahren beschäftigt: Viele von ihnen sind beruflich regelmäßig in EU-Staaten unterwegs, stoßen aber wegen der geltenden Aufenthaltsregeln immer wieder an rechtliche Grenzen.

Für Drittstaatsangehörige im Schengenraum gilt grundsätzlich die sogenannte 90/180-Tage-Regel. Das bedeutet: Innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen sind in der Regel maximal 90 Aufenthaltstage im Schengenraum erlaubt. Die EU stellt dafür auch einen offiziellen Kurzaufenthalts-Rechner zur Verfügung.

Gerade für Lkw-Fahrer, die regelmäßig Waren durch mehrere EU-Länder transportieren, kann diese Regelung in der Praxis zu Problemen führen. Branchenvertreter aus der Region fordern deshalb seit Längerem Lösungen, die besser an die Realität des internationalen Transportgewerbes angepasst sind.

Kollegen organisierten Hilfe

Laut GPMaljevac.com erhielt der betroffene Fahrer nach der Veröffentlichung seines Falls Unterstützung von Kollegen. Über die Plattform Teretnjaci.BA sei innerhalb kurzer Zeit eine Transportmöglichkeit für ihn gefunden worden. Vertreter der Fahrergemeinschaft betonten demnach, man stehe auf der Seite der Fahrer, die täglich tausende Kilometer zurücklegen, um ihre Familien zu ernähren.

Ob Behörden in Bosnien und Herzegowina auf den Fall reagieren werden, ist derzeit offen. Ebenso liegt bislang keine öffentliche Stellungnahme der österreichischen oder deutschen Behörden zu den konkreten Vorwürfen des Fahrers vor.

Unabhängiger Journalismus braucht Unterstützung

Guter Journalismus entsteht nicht nebenbei. Gründliche Recherche, sorgfältige Faktenprüfung und eine kritische Einordnung brauchen Zeit, Erfahrung und Ressourcen. Damit wir weiterhin unabhängig berichten können – frei von politischem oder wirtschaftlichem Einfluss – sind wir auf deine Unterstützung angewiesen.

Hilf mit, unabhängigen Journalismus zu sichern.
KO KOSMO-Redaktion
Teilen