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AUSSERGEWÖHNLICHER FALL

Bub zerkratzt 52 Autos und wird verklagt

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Symbolbild (FOTO: iStock)

Ein Neunjähriger wurde verklagt. Ein Neunjähriger in Graz hat mit zwei anderen Kindern Autos zerkratzt.

Ein skurriler Fall hat es tatsächlich bis zum Obersten Gerichtshof geschafft. Drei Kinder im Alter von neun, acht und sechs Jahren zerkratzten Autos mit Schlüsseln und Steinen. Die Autoschäden sind rund 30.000 Euro hoch. Die drei Schüler sagten, dass sie es aus „Spaß“ gemacht hätten.

Nichtsdestotrotz zeigten zwei Autobesitzer die Buben an. Der Oberste Gerichtshof urteile den Fall nicht als „unbedachtes, spielerisches Handeln“ oder „als Ausrutscher zu wertenden Kinderstreich“, sondern als „Vandelakt“. „Wenn man beim Fußballspielen gegen ein Fenster schießt und dieses dabei kaputt geht, dann ist das versichert. In diesem Fall hat die Versicherung gesagt, dass es sich um keine Gefahr des täglichen Lebens handelt.“

52 Autos zerkratzt:
Das minderjährige Trio soll rund 52 Autos zerkratzt haben. „Das Kind hat einige Autos zerkratzt, aber nicht alle. Unklar ist, ob die Autos der Geschädigten dabei waren“, so der Anwalt. Die Eltern sollen für den Schaden nicht haften, sondern die Versicherung. „Das wäre nur der Fall, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt hätten. Das ist aber nicht passiert.“ „Der Bub haftet nur, wenn er ein Vermögen hat. Das hat er aber nicht. Er kann ihnen nur seinen Teddybären geben.“, setzt er fort.

Quelle: Heute-Artikel