Reinigungsfirmen mit 100 Zahlungsaufforderungen, Mehrfachbelastungen für KMUs – die umstrittene ORF-Gebühr wird nun reformiert und verspricht Entlastung für Unternehmen.
Die geplanten Änderungen beim ORF-Beitrag bringen endlich die erforderliche Rechtssicherheit und Beitragsgerechtigkeit, erklärt Finanzminister Markus Marterbauer mit Zufriedenheit. Die ÖVP-Finanz-Staatssekretärin Barbara Eibinger-Miedl sieht darin vor allem einen Vorteil für österreichische Betriebe – insbesondere für KMUs (kleine und mittlere Unternehmen), die künftig vor unverhältnismäßigen Mehrfachbelastungen geschützt werden.
Die bisherigen Regelungen führten zu „regelrecht seltsamen Situationen“, wie ÖVP-Wirtschaftssprecher Kurt Egger die Problematik rund um die ORF-Gebühr treffend beschreibt. Während Unternehmen bereits zuvor GIS-pflichtig (gebührenpflichtig für den Gebühren Info Service) waren, ergab sich mit der Einführung der Haushaltsabgabe eine unerwartete Komplikation.
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Mehrfachbelastung beendet
Firmen wurden plötzlich verpflichtet, für jeden einzelnen Standort ihrer Geschäftstätigkeit separate ORF-Beiträge zu entrichten. Dies führte dazu, dass beispielsweise Reinigungsunternehmen Zahlungsaufforderungen für bis zu 100 verschiedene Adressen erhielten – selbst wenn sie an diesen Orten nur wenige Stunden pro Woche tätig waren.
Nachdem „Heute“ bereits im Vorjahr über entsprechende Problemfälle berichtet hatte, wird das Gesetz nun korrigiert. „Das war nicht nur unfair, sondern schlicht überschießend – und ist jetzt Geschichte. Wir haben hier für Gerechtigkeit gesorgt und unnötige Belastungen gestrichen“, erklärt NEOS-Mediensprecherin Henrike Brandstötter.
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Bisher behalf man sich mit einer Kulanzregelung, die jetzt in eine gesetzliche Form überführt wird.
Konkrete Einsparungen für Unternehmen
Die neue Regelung sieht vor, dass Unternehmen künftig den ORF-Beitrag nur noch einmal pro Firma entrichten müssen, unabhängig von der Anzahl ihrer Standorte. Für Betriebe mit vielen Filialen oder Einsatzorten, wie etwa Reinigungsfirmen oder Handelsketten, bedeutet dies eine erhebliche finanzielle Entlastung.
Ein Rechenbeispiel verdeutlicht den Unterschied: Ein Unternehmen mit 50 Standorten, das bisher für jeden Standort 15,30 Euro pro Monat (insgesamt 183,60 Euro jährlich pro Standort) zahlen musste, spart künftig rund 8.700 Euro pro Jahr, da nur noch ein einziger Beitrag fällig wird. Diese Regelung gilt unabhängig von der Betriebsgröße und bringt vor allem für Unternehmen mit vielen Betriebsstätten eine spürbare Kostenreduktion.
In den kommenden Wochen sollen zudem weitere Anpassungen verhandelt werden.