Die Zahlungsmodalitäten für den ORF-Beitrag ändern sich grundlegend: Ab 2026 müssen Bestandskunden, die Erlagscheine bevorzugen, den Jahresbetrag auf einmal begleichen.
Der Verfassungsgerichtshof hat kürzlich die Rechtmäßigkeit des ORF-Beitrags bestätigt. Demnach müssen auch jene Haushalte die Gebühr entrichten, die keine ORF-Angebote nutzen. Diese Entscheidung stößt bei vielen Österreichern auf Unverständnis, die es als ungerecht empfinden, für ungenutzte Dienste zahlen zu müssen. Das Höchstgericht wies jedoch eine entsprechende Beschwerde ab und stellte klar, dass der Gleichheitsgrundsatz durch die allgemeine Beitragspflicht nicht verletzt wird.
⇢ VfGH sagt Ja zur ORF-Haushaltsabgabe: FPÖ vergleicht mit Vignette für Radler
Neue Zahlungsregeln
Nach dieser grundsätzlichen Entscheidung folgt nun eine weitere bedeutsame Änderung für die Beitragszahler: Die Zahlungsmodalitäten werden umgestellt. Ab Jänner 2026 können Bestandskunden, die per Erlagschein zahlen möchten, dies nur noch einmal jährlich tun – was bedeutet, dass zu Jahresbeginn der gesamte ORF-Beitrag von 183,60 Euro auf einmal fällig wird. Bei Neukunden gilt diese Regelung bereits seit 2024.
Wer hingegen dem ORF-Beitrags Service (OBS) ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt, behält die Möglichkeit, den Betrag in sechs oder zwei Teilzahlungen über das Jahr verteilt zu begleichen. Auf seiner Webseite wirbt das OBS für die Vorteile des SEPA-Lastschriftverfahrens. Dieses wird als sichere und komfortable Zahlungsmethode beschrieben, die den administrativen Aufwand reduziert: „Mit der SEPA-Lastschrift entfällt die manuelle Überweisung. Der ORF-Beitrag wird automatisch vom Konto abgebucht – Sie müssen sich um nichts kümmern“, heißt es dort.
⇢ Knaller: Jeder muss ORF-Gebühren zahlen!
Kritische Stimmen
Die Handhabung der Zahlungsmodalitäten führt immer wieder zu Unmut unter den Beitragspflichtigen. So berichtet etwa die Wienerin Gina L. von Problemen bei der Zahlung des Beitrags für die Wohnung ihres Ehemanns. Nach einer Zahlung per Erlagschein sollte sie online ein Zahlungs-Update durchführen: „Ich musste online ein Bankkonto angeben, aber ich habe niemals die Zustimmung zu einem Sepa-Lastschriftmandat gegeben“, kritisiert sie. In ihrem Fall wurden 90 Euro ohne explizite Zustimmung abgebucht.
Auf Anfrage erläutert eine Sprecherin des OBS die Hintergründe der Änderungen: „Bisher war es schon so, dass alle neuen Beitragspflichtigen den ORF-Beitrag in Teilbeträgen sechsmal, zweimal und einmal jährlich per Einziehungsauftrag (SEPA-Lastschrift Mandat) bezahlen können. Per Zahlschein kann der gesamte Jahresbeitrag einmal jährlich entrichtet werden. Das ist im ORF-Beitrags Gesetz so vorgesehen.“
„Aufgrund der Übergangsbestimmungen im ORF-Beitrags Gesetz können die bisherigen Bestandskundinnen und Kunden (ehemalige GIS) den ORF-Beitrag nach den Übergangsbestimmungen des ORF-Beitrages in Teilbeträgen noch per Zahlschein zahlen. Per 01.01.2026 gilt dann hier auch: nur per Einzieher ist der ORF-Beitrag in Teilbeträgen zu bezahlen.“
Befreiungsmöglichkeiten für einkommensschwache Haushalte
Für viele einkommensschwache Haushalte stellt sich die Frage nach den sozialen Auswirkungen der Umstellung auf eine jährliche Einmalzahlung. Wichtig ist jedoch: Die bestehende Befreiungsmöglichkeit vom ORF-Beitrag bleibt auch nach 2026 unverändert bestehen. Haushalte mit geringem Einkommen können weiterhin eine vollständige Befreiung beantragen, wenn sie bestimmte Sozialleistungen beziehen. Dazu zählen unter anderem Mindestsicherung, Arbeitslosengeld, Pflegegeld oder eine Ausgleichszulage zur Pension.
Die Befreiung kann entweder online über das Portal des ORF-Beitrags Service oder mittels eines Antragsformulars beantragt werden. Berechtigte Haushalte sind somit von der finanziellen Belastung durch den Rundfunkbeitrag ausgenommen – unabhängig davon, ob die Zahlung per Erlagschein oder SEPA-Lastschrift erfolgen würde. Diese soziale Abfederung bleibt ein wichtiger Bestandteil des ORF-Beitragsmodells.