Neue Kassenleistungen, fehlende Hefte, kurzfristige Codes: Der reformierte Eltern-Kind-Pass startet – aber nicht ohne Reibung.
Ab dem 1. Oktober 2023 treten im Rahmen des Eltern-Kind-Passes neue Kassenleistungen in Kraft. Die ursprünglich geplante elektronische Version des Passes wurde allerdings auf Oktober 2027 verschoben. Die neuen Untersuchungen starten dennoch zum vorgesehenen Termin – erfordern jedoch ein 17-seitiges Zusatzheft für die erweiterte Dokumentation, das derzeit noch nicht flächendeckend in Wiener Arztpraxen verfügbar ist.
Kritik der Ärztekammer
Die Wiener Ärztekammer übte scharfe Kritik an der Abwicklung: Die Zusatzhefte wurden erst am 21. September an die Bundesländer ausgeliefert, die Abrechnungscodes wurden den Ordinationen ebenfalls erst kurzfristig bekanntgegeben. Hinzu kommt, dass die notwendige Anpassung der Praxissoftware erheblichen Aufwand mit sich bringt. „Das wird nicht so schnell gehen“, erklärte Naghme Kamaleyan-Schmied, Obfrau der Kurie niedergelassener Ärzte in Wien.
Am Dienstag einigten sich die Stadt Wien und die Ärztekammer auf eine Übergangslösung: Die Zusatzhefte werden direkt an die Ärztekammer geliefert, wo die Ärztinnen und Ärzte sie abholen können. Die bestehenden Bestellwege über das Wiener Gesundheitsamt bleiben dabei weiterhin aufrecht. Gesundheitsstaatssekretärin Ulrike Königsberger-Ludwig richtete in diesem Zusammenhang einen Appell an alle Beteiligten: „Wir appellieren an alle Beteiligten, sachlich zu bleiben.“
Neue Kassenleistungen
Die Reform des Eltern-Kind-Passes bringt für Schwangere und Familien zusätzliche Kassenleistungen, darunter erweiterte Hebammenberatungen sowie umfangreichere Laboruntersuchungen. Gleichzeitig könnte der neue Gesamtvertrag dazu führen, dass eine bisher vorgesehene Hebammenuntersuchung wegfällt.
Die Neuerungen zielen darauf ab, Familien umfassender zu versorgen.