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Chef kündigt Putzfrau wegen Kaffeepause – Gericht gibt ihm Recht!

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(FOTO: iStock/kzenon, iWichy)

Eine Frau verlor ihren Arbeitsplatz, nachdem sie ihren Arbeitgeber belogen hatte, indem sie während der Arbeitszeit länger in der Mittagspause blieb, um einen Kaffee zu trinken. Ihr Antrag auf Annullierung der fristlosen Entlassung wurde abgelehnt, da sie ihren Arbeitgeber getäuscht hatte.

In dem Gerichtsverfahren ging es um eine Putzkraft, die an diesem Tag um 7:20 Uhr mit ihrer Arbeit begann und um 11:05 Uhr Feierabend machte. Sie stempelte sich regelmäßig gemäß den Vorschriften ihres Arbeitgebers ein und aus. Die Frau besuchte jedoch um 8:30 Uhr ein Café, um mit einer Person einen „mindestens zehnminütigen“ Kaffee zu trinken. Sie informierte ihren Arbeitgeber jedoch nicht über die Pause.

Unwissend, dass ihr Chef sie beobachtete, als sie ins Café ging, bestritt die Frau alles, als er sie später darauf ansprach. Erst nachdem ihr Arbeitgeber ihr mitteilte, dass er ihr Fotos auf seinem Handy zeigen könne, gab sie zu, einen Kaffee getrunken zu haben.

Daraufhin wurde die zu 100 % schwerbehinderte Frau nach fast acht Jahren im Betrieb fristlos entlassen. Vor der Entlassung hatte sich ihr Arbeitgeber bereits die Zustimmung des Inklusionsamtes eingeholt.

Die Frau wollte das nicht akzeptieren und legte Beschwerde beim Arbeitsgericht Gelsenkrichen ein. Als sie dort keinen Erfolg hatte, gind sie vor das Arbeitsgericht Hamm. Ihre Verteidigung: Es sei ein einmaliges Vergehen gewesen. Doch das Gericht hat alle Beschwerden abgewiesen.

Der Arbeitsgerichtsentscheidung zufolge hatte die Frau die Stempeluhr manipuliert, was für den Arbeitgeber besonders schwerwiegender war. Die Kündigung bleibt damit rechtmäßig, und die Gerichtskosten sind von der Klägerin zu tragen. Eine Berufung in der Sache wurde nicht zugelassen.