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Arbeiterkammer

Chef zahlte jahrelang zu wenig: Frau erhält tausende Euro zurück

Chef zahlte jahrelang zu wenig: Frau erhält tausende Euro zurück
FOTO: iStock
2 Min. Lesezeit |

Jahre zu wenig Gehalt, ein Arbeitgeber der mauert – und am Ende über 8.300 Euro Nachzahlung. Die AK Kärnten machte es möglich.

Eine Beschäftigte aus Kärnten war über mehrere Jahre hinweg in eine zu niedrige Gehaltsgruppe eingestuft und erhielt nach Intervention der AK Kärnten im Vergleichsweg knapp 8.300 Euro an Nachzahlungen für einen Zeitraum von drei Jahren. Im Betrieb hatte die Frau über einen langen Zeitraum Tätigkeiten ausgeübt, die deutlich über ihren vertraglich definierten Aufgabenbereich hinausgingen. Auf Basis dieser tatsächlichen Tätigkeit wäre ihr kollektivvertraglich von Anfang an eine Einstufung in die übernächst höhere Beschäftigungsgruppe zugestanden.

Um die fehlerhafte Einreihung und die damit verbundene Unterbezahlung zu bereinigen, suchte die Betroffene wiederholt das Gespräch mit der Unternehmensleitung. Alle Versuche blieben jedoch ohne Ergebnis – der Arbeitgeber zeigte sich nicht bereit, eine sachgerechte Lösung zu finden.

AK greift ein

Erst durch die Einschaltung der Arbeitsrechtsexpertinnen und -experten der AK Kärnten kam der Fall ins Rollen. Michelle Mullneritsch, Juristin in der AK-Bezirksstelle Villach, erklärt: „Die betroffene Dienstnehmerin war über Jahre hinweg in einer viel zu niedrigen Gehaltsstufe gemeldet. Aufgrund ihres tatsächlichen Aufgabenbereichs im Betrieb hatte sie laut Kollektivvertrag jedoch klaren Anspruch auf eine Einstufung in die übernächst höhere Beschäftigungsgruppe. Wir konnten eine Netto-Nachzahlung von rund 8.300 Euro für die vergangenen drei Jahre sichern.“

Kein Einzelfall

Falsch eingestufte Beschäftigte sind kein Einzelphänomen. Entgelt, Einstufung und Überstunden zählen laut AK Kärnten zu den drei häufigsten Beratungsthemen der Arbeiterkammer. Die AK empfiehlt deshalb, den eigenen Lohnzettel regelmäßig unter die Lupe zu nehmen und zu hinterfragen, ob die Einstufung mit den tatsächlich erbrachten Aufgaben übereinstimmt. Bei Unklarheiten oder konkretem Verdacht stehen die Fachleute der AK Kärnten kostenlos zur Verfügung.

AK-Präsident Gunther Goach betont: „Es darf nicht sein, dass Unternehmen die korrekte Entlohnung ihrer Beschäftigten verschleppen. Wer volle Leistung bringt, muss auch das volle Geld dafür bekommen – dafür stehen wir als AK konsequent ein.“

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KO KOSMO-Redaktion
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