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ERLAGSCHEINE

Ende des Gratis-TV: ORF-Gebühr trifft alle!

ORF_GIS
(FOTO: wikimedia/SPÖ Presse und Kommunikation, Thomas Ledl/Unknown author)

Die ORF-Gebühr ist nun für alle verpflichtend, unabhängig davon, ob man einen Fernseher besitzt oder nicht. Die einzigen Ausnahmen bilden dabei bestimmte Personengruppen und Hauptwohnsitze. Bereits jetzt flattern die ersten Erlagscheine in die Briefkästen der Österreicher.

Eine Überraschung erwartet viele, die bisher im zweimonatigen Rhythmus ihre GIS-Gebühren entrichtet haben: Für die ersten drei Monate des Jahres 2024 wird eine zusammengefasste Gebühr erhoben, die bis Mitte Februar zu begleichen ist.

Dieser dreimonatige Verrechnungszyklus ist jedoch nur eine temporäre Anpassung. Ab dem 1. April 2024 kehrt der ORF zu den gewohnten zweimonatigen Abrechnungszyklen zurück. Der Grund für diese einmalige Anpassung liegt im bisherigen Verrechnungszyklus, der im November und Dezember lag.

Befreiungen von der ORF-Gebühr

Nebenwohnsitze können aufatmen: Sie sind von der ORF-Gebühr befreit. Ebenso gibt es für bestimmte Personengruppen die Möglichkeit, sich von der Gebühr befreien zu lassen. Wer Pension, Pflegegeld, Mindestsicherung, Arbeitslosengeld, Sozialhilfe oder Studienbeihilfe bezieht, kann einen Antrag auf Befreiung stellen. Allerdings ist zu beachten, dass ein bestimmtes Haushaltsnettoeinkommen nicht überschritten werden darf; sonst bleibt die Gebühr bestehen.

Auch blinde und gehörlose Personen sind von der Gebühr ausgenommen. Wichtig ist zudem: Wer bereits von der GIS befreit war, bleibt auch in Zukunft befreit.

Einmalige Anpassung

Die einmalige Anpassung des Verrechnungszyklus auf drei Monate ist auf den Erlagscheinen explizit vermerkt: „Einmalig wird der ORF-Beitrag für JAN.24-MÄR.24 (3 Monate) vorgeschrieben. Zukünftig wird wieder im gewohnten Zahlungszyklus der Beitrag fällig.“