Während Deutschland Rechtsstaatlichkeit fordert, treibt die serbische Teilrepublik Bosniens die Konfrontation auf die Spitze: Ein Referendum soll das Urteil gegen Dodik aushebeln.
Die deutsche Botschaft in Sarajevo hat heute unmissverständlich klargestellt, dass das Urteil gegen Milorad Dodik rechtlich bindend sei und respektiert werden müsse. „Die Unterwerfung eines Gerichtsurteils unter eine Volksabstimmung widerspricht fundamentalen Prinzipien der Rechtsstaatlichkeit und untergräbt die Selbständigkeit der Justiz“, heißt es in der Erklärung. Die diplomatische Vertretung forderte die Behörden der Republika Srpska (serbische Teilrepublik Bosniens) auf, deeskalierend zu handeln und die verfassungsmäßige Ordnung des Gesamtstaates zu achten.
Nach stundenlangen Beratungen hat die Nationalversammlung der Republika Srpska am 23. August dennoch für die Durchführung eines Referendums gestimmt. Die Volksabstimmung, angesetzt für den 25. Oktober, soll die Entscheidungen des Gerichts von Bosnien und Herzegowina sowie der Zentralen Wahlkommission gegen Dodik zum Gegenstand haben.
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Dodiks Verurteilung rechtskräftig bestätigt
Der frühere Präsident der Republika Srpska war vom Gericht in Sarajevo rechtskräftig zu einem Jahr Haft verurteilt worden. Zusätzlich wurde gegen ihn ein sechsjähriges Verbot der Ausübung öffentlicher Ämter verhängt, weil er Entscheidungen des Hohen Repräsentanten missachtet hatte. Das Berufungsgericht bestätigte dieses Urteil Anfang August rechtskräftig – eine weitere Berufung ist laut Gericht ausgeschlossen. Die ursprüngliche Haftstrafe wurde dabei in eine Geldstrafe umgewandelt.
In der Folge stellte die Zentrale Wahlkommission das Ende seines Präsidentschaftsmandats fest, was automatisch vorgezogene Neuwahlen innerhalb von 90 Tagen nach sich zieht – ein im Wahlgesetz festgeschriebener Vorgang ohne politischen Ermessensspielraum. Offiziell ist Dodik seit dem 18. August nicht mehr Präsident der Republika Srpska.
Verfassungsrechtliche Bedenken
Sollte Dodik sich weigern, die Entscheidungen staatlicher Institutionen umzusetzen, würde dies einen erneuten Straftatbestand darstellen. Beobachter weisen auf die Widersprüchlichkeit in seinem Verhalten hin: Während er öffentlich die Legitimität der gesamtstaatlichen Institutionen bestreitet, nutzt er gleichzeitig deren Rechtswege – von der Berufung über Verfassungsbeschwerden bis hin zum Antrag auf Umwandlung seiner Haftstrafe.
Das nun beschlossene Referendum steht auch aus verfassungsrechtlicher Perspektive auf wackligen Beinen. Die Verfassung von Bosnien und Herzegowina sieht nicht vor, dass die Entitäten eigenständig Referenden zu Entscheidungen gesamtstaatlicher Institutionen abhalten dürfen. Verfassungsrechtler und internationale Beobachter stufen das geplante Referendum daher als verfassungswidrig ein.
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Das Verfassungsgericht hat bereits in der Vergangenheit Referendumsergebnisse annulliert, die über die Befugnisse der Entitäten hinausgingen – wie etwa die Abstimmung zum 9. Jänner aus dem Jahr 2016. Damals hatte die Republika Srpska versucht, ihren umstrittenen „Tag der Republika Srpska“ durch ein Referendum zu legitimieren.
Das Büro des Hohen Repräsentanten hat wiederholt darauf hingewiesen, dass derartige Initiativen gegen das Daytoner Friedensabkommen (Bosnien-Friedensvertrag von 1995) verstoßen und die Stabilität des Landes gefährden könnten.