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Deutschland bekommt drittes Geschlecht

Drittes Geschlecht Deutschland
(FOTO: iStock Photo)

Eine intersexuelle Person zog vor das Verfassungsgericht in Karlsruhe, da sie zwischen den Geschlechtern geboren und sich nicht entscheiden möchte.

Der/die Kläger*in, Vanja, brachte das Verfahren nach einigen Niederlagen in niederen Instanzen vor den Bundesgerichtshof. Vanja gehört zu jenen rund 80.000 Menschen in Deutschland, die mit einem atypischen Chromosomensatz und zwischen den Geschlechtern geboren sind.

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Homosexuelle haben es am konservativen Balkan relativ schwer, nicht nur „einfache Menschen“, sondern auch Stars müssen sich mit vielen Vorurteilen herumschlagen.

Bereits seit einigen Jahren besteht laut deutschem Gesetz die Möglichkeit, keine Eintragung im Geburtenregister vorzunehmen, insofern das Geschlecht des Neugeborenen nicht eindeutig ist.

Katholische Kirche dagegen
Neu ist nach dem Gerichtsurteil in Karlsruhe nun, dass in Zukunft neben männlich und weiblich auch ein drittes Geschlecht im Geburtenregister möglich sein muss. Für diese Entscheidung holte das Gericht 16 Stellungnahmen von Verbänden und Organisationen ein.

Für ein drittes Geschlecht sprachen sich das Deutsche Institut für Menschenrechte, die Deutsche Gesellschaft für Sexualforschung, sowie die Deutsche Gesellschaft für Psychologie. Dagegen waren das Zentralkomitee der deutschen Katholiken sowie der Bundesverband der Deutschen Standesbeamten. Letztere sehen in der Änderung einen bürokratischen und finanziellen „Mehraufwand“.

Urteil im Detail
Das Verfassungsgericht sieht im bestehenden Gesetz einen Verstoß gegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht (Artikel 2 in Verbindung mit Artikel 1 des Grundgesetzes) und gegen das Verbot der Benachteiligung wegen des Geschlechts (Artikel 3 des Grundgesetzes).

„Personen, die sich dauerhaft weder dem weiblichen noch dem männlichen Geschlecht zuordnen lassen, würden in ihren Grundrechten verletzt, wenn sie das Personenstandrecht zwinge, das Geschlecht zu registrieren – aber keinen anderen positiven Geschlechtseintrag als weiblich oder männlich zulasse. (Az. 1 BvR 2019/16)“

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Aus diesem Grund muss der Gesetzgeber einen dritten Geschlechtseintrag im Geburtenregister ermöglichen. Als Alternative könne man ganz auf einen Geschlechtseintrag verzichten.

Somit wird Vanja in Zukunft weder weiblich noch männlich in der Geburtsurkunde stehen haben:

„Als ich auf die Welt kam, sah ich aus wie ein Mädchen. Heute trage ich Bart, auch das Männliche ist also biologisch in mir angelegt“, sagte Vanja im Sommer 2014 dem SPIEGEL. „Ich habe es satt, dass ich beim Ausfüllen von Formularen, im Sportverein oder auf öffentlichen Toiletten immer nur zwischen zwei Geschlechtern wählen kann. Für mich ist das jedes Mal so, als würde mir jemand sagen: ‚Dich gibt es gar nicht.’“