Ab Mittwoch sollen alle Supermarkteinkäufe mit Schutzmaske erledigt werden, so die Anordnung der Bundesregierung.
Am Montag präsentierte Bundeskanzler Sebastian Kurz weitere Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus. Eine davon ist das verpflichtende Tragen einer Schutzmaske im Supermarkt.
Wir haben die wichtigsten Fragen dazu zusammengefasst und beantwortet:
Wo und wann ist eine Maske verpflichtend?
Diese ist ab Mittwoch beim Einkauf im Supermarkt zu tragen. Dort wo es noch keine Masken gibt, soll man sich selbst mit Schals oder ähnlichen Mundbedeckungen helfen. Im Übrigen gilt die Maskenpflicht vorerst nur in Innenräumen, daher sind Freiluftmärkte noch nicht betroffen.
Wer muss Masken tragen?
Ausnahmslos jeder sobald diese verfügbar sind. Sowohl Kunden als auch Mitarbeiter sollen sich mit diesen schützen, auch Kinder und Jugendliche sind verpflichtet. Die Masken werden entweder in einem Korb, einer Entnahmebox oder von Mitarbeitern verteilt werden.
Was kostet die Maske?
Der Schutz wird kostenlos ausgehändigt.
Was passiert wenn es keine Schutzmasken mehr gibt?
Zwar gehen „erst“ mehrere Millionen Exemplare um, jedoch sollen diese mehrfach benutzt werden. Nach vier Stunden wird der Mund-Nasen-Schutz (MNS) zu feucht und schützt nicht, weshalb sie danach zum trocknen gelegt werden muss.
Sollten keine Masken mehr verfügbar sein, kann man sich selbst und ganz einfach eine nähen oder man verwendet einen Schal beziehungsweise ein Tuch. Dennoch sind alle Handelsunternehmen bemüht weitere Schutzmasken für die Bevölkerung zu besorgen.
Wo gilt die Maskenpflicht noch?
Derzeit nur im Supermarkt und in der Drogerie, Baken und die Post sind vorerst ausgenommen, jedoch wird auch dort ein MNS empfohlen, um sich und seine Mitmenschen vor einer Erkrankung zu schützen. An der freien Luft gilt ohne Maske – Sicherheitsabstand von einem Meter!
Folge uns auf Social Media!