Eine neue Kontonummer, ein neues Zahlungssystem – Europa bereitet sich auf eine fundamentale Veränderung im digitalen Geldverkehr vor.
Der digitale Euro nimmt mit der Einführung einer neuen Kontonummer konkrete Gestalt an. Die sogenannte Digital Euro Account Number, kurz DEAN, soll künftig als eindeutiger Identifikator für digitale Euro-Konten fungieren und den digitalen Zahlungsverkehr grundlegend verändern.
DEAN im Detail
Die DEAN besteht aus 18 alphanumerischen Zeichen und beginnt stets mit dem Kürzel „EU“. Damit ähnelt sie in ihrer Struktur der bekannten IBAN, verzichtet jedoch auf eine länderspezifische Kennung.
Für Privatpersonen ist jeweils eine einzige DEAN vorgesehen, während Unternehmen mehrere solcher Nummern nutzen können. Erstellt wird die DEAN zentral über die Digital Euro Service Platform und nach einer einmaligen Identifizierung dem jeweiligen Konto zugewiesen. Ergänzend sind sogenannte Aliase geplant – etwa verknüpfte Mobiltelefonnummern –, die die Nutzung im Alltag vereinfachen sollen.
Die Europäische Zentralbank hat das Projekt im Oktober 2025 in eine neue Projektphase übergeführt. Erste Pilotprojekte könnten demnach ab Mitte 2027 anlaufen, während die tatsächliche Ausgabe des digitalen Euros frühestens für das Jahr 2029 angestrebt wird.
Rechtlicher Rahmen nimmt Gestalt an
Parallel zur technischen Entwicklung schreitet auch die EU-Gesetzgebung voran. Der Rat der Europäischen Union hat im Dezember 2025 seine Verhandlungsposition zum digitalen Euro-Paket angenommen, während das Europäische Parlament am 9. Juli 2026 seine Position beschlossen und damit den Weg für Trilogverhandlungen zur digitalen Euro-Verordnung freigemacht hat. Die vorgeschlagene EU-Verordnung soll den digitalen Euro als digitale Form der Einheitswährung mit gesetzlichem Zahlungsmittelstatus festlegen und zentrale Regeln zu rechtlichem Status, Verteilung, Nutzung und technischen Kerneigenschaften enthalten.
Datenschutz & Offline
Ein zentrales Anliegen bei der Entwicklung des digitalen Euros ist der Schutz persönlicher Daten. Auf zentraler Ebene sind anonymisierte Kennungen vorgesehen, die sicherstellen sollen, dass die Identität der Nutzerinnen und Nutzer von der technischen Abwicklung der Transaktionen getrennt bleibt.
Parallel dazu laufen Vorbereitungen für einen Offline-Betrieb des digitalen Euros, der unter anderem durch den Einsatz von eSIMs (digitale SIM-Karten) in Smartphones ermöglicht werden soll.