Italien macht ernst: Wer ein krankes Haustier pflegt, bekommt künftig bezahlte Auszeit – mit Attest, ganz offiziell.
Der sogenannte Pet-friendly-Trend hat längst weite Teile des Alltags durchdrungen. Ob beim gemeinsamen Urlaub, im Büro mit dem Hund an der Seite oder beim Einkauf im Supermarkt – in manchen Ländern ist das Tier schlicht überall dabei. Städte und Gemeinden bauen ihr Angebot an Hundefreilaufflächen kontinuierlich aus, Restaurants und Cafés führen eigene Menüpunkte für Vierbeiner, und selbst Transatlantikflüge rücken für Hundebesitzer in greifbare Nähe, seit einzelne Fluggesellschaften auch größere Hunde im Passagierraum zulassen.
Wirtschaftlicher Faktor
Wer das alles skeptisch betrachtet und die Frage stellt, ob das nicht langsam zu weit gehe, dem lässt sich mit einem nüchternen Blick auf die Zahlen antworten: Der Haustiermarkt ist ein ernstzunehmender Wirtschaftsfaktor mit spürbarem Einfluss auf das Bruttoinlandsprodukt. Allein die Hundesteuer spült Wien jährlich rund 2,3 Millionen Euro in die Kasse. Vor diesem Hintergrund erscheinen einige Tage geregelter Pflegefreistellung unter klar definierten Voraussetzungen als durchaus vertretbare Konsequenz.
Italiens neues Gesetz
Einen weiteren Schritt in diese Richtung hat nun Italien unternommen und sich damit als internationaler Vorreiter positioniert: Das Land hat eine bezahlte Freistellung für die Pflege erkrankter Haustiere offiziell verankert. Konkret stehen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bis zu drei zusätzliche bezahlte Urlaubstage pro Kalenderjahr zu, sofern ein tierärztliches Attest vorgelegt wird.
Tierschutzorganisationen hatten seit dem Jahr 2017 auf eine schrittweise gesetzliche Umsetzung und die Aufnahme dieses Anspruchs in Arbeitsverträge hingewirkt.