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Kostenfalle

E-Card-Gebühr verdoppelt sich – wer jetzt aufpassen muss

E-Card, Geld
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Die E-Card wird deutlich teurer – fast doppelt so viel müssen Versicherte künftig zahlen. Besonders Personen mit mehreren Arbeitgebern sollten jetzt aufmerksam sein.

Die E-Card-Gebühr steigt von rund 13,80 Euro auf 25 Euro an. Die Arbeiterkammer bezeichnet dies als “nahezu Verdoppelung” und mahnt besonders jene zur Vorsicht, die bei mehreren Arbeitgebern beschäftigt sind. Bei diesen Personen besteht das Risiko einer mehrfachen Abbuchung der Gebühr. Daher empfiehlt die Arbeiterkammer dringend, die November-Lohnzettel sorgfältig aufzubewahren. Wer feststellt, dass die Gebühr mehrfach abgebucht wurde, kann eine Rückerstattung beantragen. Hierfür genügt es, Kopien der betreffenden Lohnzettel zusammen mit einem formlosen Antrag an die Österreichische Gesundheitskasse zu senden. Die AK betont: “Einmal zahlen genügt.”

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Die Gebührenerhöhung betrifft zwar die meisten Versicherten, doch bestimmte Gruppen bleiben weiterhin von der Zahlung befreit. Dazu zählen mitversicherte Ehepartner und Kinder, Personen in Karenz, geringfügig Beschäftigte, Präsenz- und Zivildiener sowie Asylwerber in der Grundversorgung. Auch wer von der Rezeptgebühr befreit ist, muss keine E-Card-Gebühr entrichten, da laut AK eine Befreiung automatisch für beide Bereiche gilt. Pensionisten sind aktuell noch ausgenommen, müssen jedoch ab dem Jahr 2027 ebenfalls die Gebühr bezahlen. Lediglich Mindestpensionisten bleiben dauerhaft von der Zahlungspflicht befreit.

Weitere Selbstbehalte

Neben der E-Card-Gebühr sehen sich Versicherte mit weiteren finanziellen Belastungen konfrontiert. Seit dem Sommer wurden Selbstbehalte für Krankentransporte wieder eingeführt. Für Fahrten ohne Sanitäter fallen nun 7,55 Euro an, bei Begleitung durch Sanitäter beträgt der Selbstbehalt 15,10 Euro. Medizinisch notwendige Transporte, etwa zu einer Chemotherapie, sind von diesen Kosten ausgenommen. Parallel dazu hat die Bundesregierung auch andere Gebühren angehoben, darunter jene für Reisepässe, Personalausweise, Führerscheine und Namensänderungen.

Auslandsnutzung

Die E-Card fungiert auf ihrer Rückseite als Europäische Krankenversicherungskarte und wird bei Vertragspartnern in allen EU-Staaten sowie in Island, Norwegen, Liechtenstein, Nordmazedonien, Zypern, Großbritannien und der Schweiz anerkannt. Für medizinische Behandlungen in Bosnien und Herzegowina, Serbien und Montenegro ist ein zusätzlicher “Behandlungsschein” erforderlich, den man vor Ort beim zuständigen Sozialversicherungsträger erhält.

Wer in der Türkei ärztliche Hilfe benötigt, muss vorab einen bilateralen Auslandsbetreuungsschein bei seinem Arbeitgeber oder der ÖGK beantragen und diesen dann vor Ort in einen Behandlungsschein umtauschen.