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Preiserhöhung

E-Card-Gebühr verdoppelt sich: Weniger Lohn im November – aber nicht für alle

E-Card-Gebühr verdoppelt sich: Weniger Lohn im November – aber nicht für alle
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2 Min. Lesezeit |

Die finanzielle Belastung für Österreichs Versicherte steigt: Ab 2026 wird die E-Card-Gebühr drastisch erhöht, während zahlreiche Personengruppen von der Zahlung befreit bleiben.

Die E-Card-Gebühr wird ab 2026 nahezu verdoppelt – statt der bisherigen 13,80 Euro werden künftig 25 Euro fällig. Die Abgabe wird laut Arbeiterkammer am 15. November eingezogen, entweder direkt vom Arbeitgeber oder von auszahlenden Stellen wie dem Arbeitsmarktservice. Für Beschäftigte bedeutet dies eine spürbare Reduktion des Nettoeinkommens. Allerdings gibt es zahlreiche Ausnahmen von der Zahlungspflicht.

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Befreiungsmöglichkeiten

Von der Gebühr befreit sind Personen mit besonderer sozialer Schutzbedürftigkeit, darunter jene, die keine Rezeptgebühr entrichten müssen. Dies umfasst mitversicherte Partner, Kinder und Pensionisten. Ebenfalls ausgenommen sind Präsenz- und Zivildiener sowie Asylwerber in der Grundversorgung. Wichtig zu wissen: Ein Antrag auf Befreiung von der Rezeptgebühr wirkt automatisch auch für die E-Card-Gebühr und umgekehrt.

Internationale Gültigkeit

Die E-Card kann bei allen österreichischen Vertragsärzten verwendet werden. Ihre Rückseite fungiert als Europäische Krankenversicherungskarte und wird nach Angaben der Arbeiterkammer in sämtlichen EU-Ländern sowie Island, Nordmazedonien, Norwegen, Liechtenstein, Zypern, Großbritannien und der Schweiz akzeptiert. In Bosnien und Herzegowina, Serbien und Montenegro ist die Karte ebenfalls gültig, jedoch muss vor der Behandlung beim lokalen Sozialversicherungsträger eine Anspruchsbescheinigung eingeholt werden.

Für medizinische Versorgung in der Türkei benötigen Versicherte weiterhin einen bilateralen Auslandsbetreuungsschein, der beim Arbeitgeber oder der ÖGK (Österreichische Gesundheitskasse) beantragt und vor Ort in einen Behandlungsschein umgewandelt werden muss.

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KO KOSMO-Redaktion
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